Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrrzone seit 2020

Anfrage an: Bundesarchiv

Akten zu Genehmigungen zum Betrieb von Unmanned Aircraft Systems ("Drohnen"/kurz "UAS") in der Sperrzone des Bundesarchivs nach §21h Abs. 3 Nr. 4 LuftVO seit 2020.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten zu Genehmigungen zum Betrieb vo…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrrzone seit 2020 [#294338]
Datum
6. Dezember 2023 23:19
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten zu Genehmigungen zum Betrieb von Unmanned Aircraft Systems ("Drohnen"/kurz "UAS") in der Sperrzone des Bundesarchivs nach §21h Abs. 3 Nr. 4 LuftVO seit 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294338/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-A…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
20. Dezember 2023 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag vom 06.12.2023 betreffend Genehmigungen zu Drohnenflügen in der Sperrzone des Bundesarchivs wurde an das Justiziariat des Bundesarchivs weitergeleitet. Dieser wird hier unter dem Aktenzeichen Z I.5-04711#0001#0065 bearbeitet. Die zuständigen Fachbereiche haben bereits Zuarbeiten geleistet. Die Prüfung der Unterlagen dauert jedoch noch an. Sie erhalten in Kürze eine Antwort. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Sehr << Anrede >> ich bedanke mic…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
20. Dezember 2023 20:33
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die verspätete Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294338/
Bundesarchiv
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Sehr << Antragsteller:in >> nach Durc…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
22. Dezember 2023 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach Durchsicht der zu prüfenden Unterlagen ergibt sich, dass diese personenbezogene Daten Dritter enthalten, weshalb nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG grundsätzlich eine Begründung Ihres Informationsinteresses erforderlich ist. Die Begründung Ihres Informationsinteresses ist zwar keine Zulässigkeitsvoraussetzung, ohne eine Begründung wird jedoch in aller Regel in der nach § 5 Abs. 1 S. 1 IFG von mir durchzuführenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Antragstellers und dem schutzwürdigen Interesse des Dritten das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegen. Ergibt sich nach Ihrer Begründung jedoch ein überwiegendes Informationsinteresse auf Ihrer Seite, wäre ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IFG durchzuführen, durch das die Kosten des Verfahrens steigen können. Alternativ können Sie sich auch mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden erklären. Dies würde das möglicherweise nach § 8 Abs. 1 IFG durchzuführende Drittbeteiligungsverfahren ersparen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten nach § 7 Abs. 2 S. 2 IFG einverstanden erklären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Guten Tag, ich bin mit Schwärzung personenbez…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
26. Dezember 2023 22:30
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin mit Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294338/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesarchiv
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
4. Januar 2024 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 06.12.2023. Ihre Anfrage wurde bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine Antwort mit der Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338] Guten Tag, können Sie mir den Grund erzählen, …
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungen zu Drohnenflügen in Sperrzone seit 2020 [#294338]
Datum
4. Januar 2024 13:41
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie mir den Grund erzählen, wieso ich das Ergebnis meiner Anfrage per Post (und nicht über fragdenstaat.de) erhalte? Desweiteren wirkt es für mich paradox, dass die Antwort, obwohl ich [geschwärzt] ~[geschwärzt] von Ihnen entfernt wohne, von der Deutschen Post AG befördert wird; obwohl ich jene auch bei Ihnen abholen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 294338 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesarchiv
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Januar 2024
Status