Genehmigungsantrag und Genehmigungsbescheid Freie Waldorfschule Lippe-Detmold

- den letzten Genehmigungsantrag der Einrichtung
- den letzten Genehmigungsbescheid Ihrer Behörde

im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der

Freie Waldorfschule Lippe-Detmold
Blomberger Straße 67
32760 Detmold

als Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsantrag und Genehmigungsbescheid Freie Waldorfschule Lippe-Detmold [#264115]
Datum
25. November 2022 16:05
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den letzten Genehmigungsantrag der Einrichtung - den letzten Genehmigungsbescheid Ihrer Behörde im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der Freie Waldorfschule Lippe-Detmold Blomberger Straße 67 32760 Detmold als Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264115/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Antrag nach dem IFG NRW Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG, Ihnen Unterlagen zur Gen…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW
Datum
6. Dezember 2022 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG, Ihnen Unterlagen zur Genehmigung der Freien Waldorfschule Detmold zur Verfügung zu stellen, ist hier in der anliegenden Form eingegangen. Sie werden verstehen, dass die Art, wie im Text Umlaute jeweils durch eine kryptische Zeichenfolge ersetzt wurden, Zweifel daran aufkommen lässt, ob die Anfrage tatsächlich von einer natürlichen Person kommt (wie vom IFG vorausgesetzt) oder aber von einem anonymen Computer automatisch generiert wurde. Bevor ich also über Ihren Antrag abschließend entscheide, bitte ich um geeignete Bestätigung Ihrer Identität. Für Ihre Mühe vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#264115] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Sorge…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#264115]
Datum
6. Dezember 2022 09:18
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Sorge leider nicht nachvollziehen. Bei mir beinhaltet der Mailtext keine "kryptischen Zeichenfolgen". Ebenfalls sind diese in der Web-Ansicht auf dem Portal fragdenstaat.de nicht sichtbar. Ich vermute daher eher fehlerhafte Kodierungseinstellungen an Ihrer Software. Da Sie die "geeignete Bestätigung Ihrer Identität" nicht näher ausführen, gehe ich davon aus, dass diese E-Mail reicht. Zudem steht Ihnen der Postweg offen, meine ladungsfähige Anschrift war der Anfrage beigefügt. Ich gehe davon aus, dass der ENtscheidung meines Antrags nicht mehr im Wege steht und verbleibe Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264115/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Detmold
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antr…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
6. Dezember 2022 15:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 25.11.2022 übersende ich Ihnen in der Anlage antragsgemäß · den letzten Genehmigungsantrag der Einrichtung · den letzten Genehmigungsbescheid im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der Freien Waldorfschule Detmold als Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlage dieser Entscheidung ist § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW). Soweit Sie Ihren Antrag auch auf das Umweltinformationsgesetz NRW sowie auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes stützen, kommen diese Vorschriften als Rechtsgrundlage nicht in Betracht. Denn bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen noch um solche i.S.d. § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes. Ihr Antrag ist im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG NRW hinreichend bestimmt und lässt eindeutig erkennen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Gründe, Ihnen die Informationen nicht zur Verfügung zu stellen (§§ 6 ff. IGFFG NRW), sind nicht ersichtlich. Soweit im Antrag des Trägervereins vom 18.01.1986 Daten der damals handelnden Personen enthalten sind, habe ich diese geschwärzt (§ 10 Abs. 1 IFG NRW). Über die von Ihnen explizit genannten Informationen hinaus stelle ich Ihnen weitere Informationen zur Verfügung. Dies gründet auf der folgenden Erwägung: Das Genehmigungsverfahren der Waldorfschule Detmold bis zum heute noch existenten Ausbauzustand vollzog sich in drei Schritten - zunächst wurde die Schule auf der Grundlage einer vorläufigen Erlaubnis errichtet, die Erlaubnis wurde zu einem späteren Zeitpunkt in eine endgültige Genehmigung umgewandelt; wiederum zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Klasse 13 zur Vorbereitung auf das Abitur genehmigt. Ich sehe keine Veranlassung, Ihnen dem reinen Wortlaut Ihres Antrages folgend lediglich Antrag und Genehmigung zur Einrichtung der Klasse 13 als letzten Schritt des Genehmigungsverfahrens zur Verfügung zu stellen. Hiervon ausgehend finden Sie demgegenüber in der Anlage: · ursprünglicher Antrag des Trägervereins vom 18.01.1986 · Vorläufige Erlaubnis vom 12.06.1987 · Erlass zur Umwandlung der vorläufigen Erlaubnis in eine Genehmigung vom 27.09.1989 · Antrag des Trägervereins auf Einrichtung der Klasse 13 vom 07.04.1994 · Erlass zur Genehmigung der Klasse 13 vom 07.07.1994. Der Antrag zur Umwandlung der vorläufigen Erlaubnis in eine endgültige Genehmigung ist in der hier vorliegenden Altakte aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht enthalten. Ich gebe aber zu bedenken, dass Genehmigungsbehörde zum damaligen Zeitpunkt nicht die Bezirksregierung Detmold, sondern das zuständige Ministerium war. Gebühren werden für diese Auskunft nicht erhoben. Nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW sind mündliche oder einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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