Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Müller Fleisch GmbH, Industriestr. 42, 75217 Birkenfeld.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsbescheid nach Bundes-I…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
31. August 2023 08:14
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Müller Fleisch GmbH, Industriestr. 42, 75217 Birkenfeld.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287377/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis
Guten Tag, den nachstehenden Antrag auf Herausgabe von (Umwelt-)Information leiten wir Ihnen, dem Regierungspräs…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
WG: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
31. August 2023 17:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, den nachstehenden Antrag auf Herausgabe von (Umwelt-)Information leiten wir Ihnen, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5, als der für die Fa. Müller-Fleisch zuständigen Behörde zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Die Betriebsakte der Fa. Müller Fleisch erstreckt sich über mehrere Jahrz…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
6. September 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Die Betriebsakte der Fa. Müller Fleisch erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte und beinhaltet verschiedene Genehmigungsbescheide und Änderungsgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zur genaueren Beurteilung bitten wir Sie darum Ihr Anliegen wenn möglich zu konkretisieren und uns Mitteilung darüber zu geben worüber Sie Auskunft erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden sie mir die Genehmigungsbescheid gemäß § 4 (Neugenehmigung) und 16 (wesentliche Änderunge…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
16. September 2023 16:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden sie mir die Genehmigungsbescheid gemäß § 4 (Neugenehmigung) und 16 (wesentliche Änderungen) BImSchG zu, soweit vorliegend. Nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG sowie Bescheide zu Änderungsanzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG können Sie außen vor lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287377/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Dienst, Ihre Mail wird nicht weitergeleitet.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
16. September 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Dienst, Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Ich werde mich nach meiner Rückkehr um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn [geschwärzt] (Tel.: [geschwärzt]) oder Herrn [geschwärzt] (Tel.: [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, als Vertretung von [geschwärzt] wende ich mich an Sie bzg. meine untenstehenden Anfrage vom 31.08. Bi…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
20. September 2023 08:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, als Vertretung von [geschwärzt] wende ich mich an Sie bzg. meine untenstehenden Anfrage vom 31.08. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsbescheide nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gemäß § 4 (Neugenehmigung) und 16 (wesentliche Änderungen) BImSchG für den Schlachtbetrieb der Müller Fleisch GmbH, Industriestr. 42, 75217 Birkenfeld, soweit vorliegend. Nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG sowie Bescheide zu Änderungsanzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG können Sie außen vor lassen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 287377 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff: WG: EXTERN: AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377] …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
29. September 2023 18:19
Status
Warte auf Antwort
Betreff: WG: EXTERN: AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377] Sehr << Antragsteller:in >> gerne sind wir bereit, Ihre u. g. Anfrage zu beantworten. Ein Genehmigungsbescheid gemäß § 4 BImSchG (Neugenehmigung) liegt nicht vor, da die Schlachtanlage vor Inkrafttreten des heute geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes baurechtlich vom LRA Enzkreis bzw. der Gemeinde Birkenfeld genehmigt wurde. In den Jahren nach 1988 wurden sukzessive weitere Änderungsgenehmigungen und -anzeigen erteilt. Der Aktenbestand, der zur Beantwortung Ihres Anliegens durchforstet werden müsste, beträgt ca. 3 Regalmeter Akten. Hinzu kommt die Betriebsakte mit über 1000 Seiten. Die für Sie relevanten Teile herauszusuchen, einzuscannen und Stellen, die nach § 29 Abs. 1 UVwG zum Schutz der Belange Dritter geheimhaltungsbedürftig sind, zu identifizieren und anschließend zu schwärzen, erfordert einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen, was voraussichtlich zu einer Gebühr in Höhe von 250 bis 500 Euro führen würde (vgl. zur Höhe der Gebühr die Anlage 5 zum Umweltverwaltungsgesetz, Buchstabe A.). Wenn Sie uns mitteilen würden, welche Themenbereiche (Lärm, Geruch, Abwasser ö. ä.) und/oder welche Zeiträume für Sie von besonderem Interesse sind, würden sich der Zeitaufwand und damit die entsprechende Gebühr verringern. In jedem Fall müssten wir die Fa. Müller Fleisch GmbH jedoch anhören, um dieser Gelegenheit zu geben, auf schutzwürdige Belange im Sinne von § 29 Abs. 1 UVwG (etwa Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) hinzuweisen (vgl. dazu § 29 Abs. 1 Satz 3 UVwG). Vor dem Hintergrund des aufgezeigten, mit der Bearbeitung Ihres Antrags in seiner derzeitigen Form verbundenen erheblichen Aufwands sowie der Komplexität der Materie ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung mehr als einen Monat in Anspruch nehmen wird (vgl. zur Möglichkeit einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf bis zu zwei Monate: § 24 Abs. 3 Nr. 2 UVwG). Bitte teilen Sie uns mit, zu welcher Vorgehensweise Sie sich entschieden haben. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, von besonderem Interesse für mich ist die gegenwärtige Schlachtkapazität in Tonnen Lebendgewicht / Tag…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN: AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
11. Oktober 2023 20:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, von besonderem Interesse für mich ist die gegenwärtige Schlachtkapazität in Tonnen Lebendgewicht / Tag je Tierart. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> die Firma Müller Fleisch GmbH lässt derzeit anwaltlich prüfen, welche Inf…
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: WG: EXTERN: AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: Genehmigungsbescheid der Müller Fleisch GmbH [#287377]
Datum
19. Oktober 2023 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Firma Müller Fleisch GmbH lässt derzeit anwaltlich prüfen, welche Informationen Ihnen zugänglich gemacht werden sollen. Nach Abschluss dieser Prüfung werden Sie von uns benachrichtigt. Freundliche Grüße

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
UVwG-Anfrage: Müller Fleisch GmbH, Birkenfeld Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfra…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
UVwG-Anfrage: Müller Fleisch GmbH, Birkenfeld
Datum
24. Januar 2024 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage können wir Ihnen nun folgende Informationen zugänglich machen: - Die durchschnittliche Schlachtkapazität der Fa. Müller Fleisch beträgt 400 Rinder pro Tag. Mit freundlichen Grüßen