Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Vorgangsnummer: 97103493
Durchführung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG)
Vorgang: Antrag gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG vom 30.08.2023
bzgl. Anlage zum Räuchern von Fleischwaren der Fa. Plukon Döbeln GmbH,
Hermann-Otto-Schmidt-Str. 7, 04720 Döbeln
Antragsteller:
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>)
Eingangsbestätigung
Sehr
<< Antragsteller:in >>
wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang des Antrags gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG vom 30.08.2023 auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zum Räuchern von Fleischwaren der Fa. Plukon Döbeln GmbH, Hermann-Otto-Schmidt-Str. 7, 04720 Döbeln zum 30.08.2023.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfung Ihres Antrages noch nicht abgeschlossen ist.
Im Konkreten beantragen Sie die Übersendung des Genehmigungsbescheides nach BImSchG zu o. g. Anlagenbetrieb. Dabei ist anzumerken, dass es sich bei diesem Betrieb um keinen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Schlachtbetrieb handelt.
Zum Genehmigungsumfang einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage gehören neben den Genehmigungsbescheiden gemäß § 4 (Neugenehmigung) und 16 (wesentliche Änderungen) BImSchG ebenso nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG sowie Bescheide zu Änderungsanzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG, soweit vorliegend.
Zur betreffenden Anlage sind Bescheide gemäß §§ 4, 16, 15 sowie 17 BImSchG vorhanden. Es handelt sich folglich nicht nur um einen Genehmigungsbescheid. Entsprechend bitten wir um Konkretisierung Ihrer Anfrage bezüglich des gewünschten Unterlagenumfangs.
Aufgrund der notwendigen Anhörung des Anlagenbetreibers (vgl. § 6 Abs. 1 SächsUIG), einschließlich der einzuräumenden Anhörungsfrist, ist die Prüffrist Ihres Antrages auf insgesamt zwei Monate zu verlängern (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsUIG).
Bezüglich der Kosten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft handelt.
Für umfassende schriftliche Auskünfte, wie im vorliegenden Fall, sind gemäß § 13 Abs. 1 SächsUIG für die Übermittlung der gewünschten Informationen Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Für die Ermittlung der Verwaltungsgebühren ist die Tarifstelle 1.2 der lfd. Nr. 55 der Anlage 1 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) heranzuziehen. Entsprechend ist eine Gebühr von mindestens 10,00 EUR bis maximal 560,00 EUR in Rechnung zu stellen. Die Gebühr ist unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen. Für den gehobenen Dienst sind je Arbeitsstunde 67,36 EUR zu veranschlagen (vgl. VwVKostenfestlegung), zuzüglich der Auslagen gemäß § 1 Nr. 5 i. V. m. Tarifstelle 1.2.2 der Anlage 6 des 10. SächsKVZ (0,50 EUR je angefangene Seite).
In diesem Zusammenhang wird für die Zustellung des Kostenbescheides Ihre vollständige Adresse benötigt.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über die Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html#c42386 abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihr(e) Recht(e) als betroffene Person(en).
Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie nachstehend der E-Mail.
Im Falle, dass Sie einer Verarbeitung (insbesondere einer Speicherung) nicht zustimmen sollten, bitten wir Sie um umgehende Information.
Bitte teilen Sie uns bis zum 08.09.2023 die Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens sowie Ihre vollständige Anschrift mit. Im Falle einer Einstellung des Verfahrens, bitten wir ebenso um Mitteilung.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen