Genehmigungsbescheid der Schlachthof Bamberg GmbH

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir den Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Schlachthof Bamberg GmbH, Lichtenhaidestr. 1, 96052 Bamberg zu.

Der Grund für meine Anfrage ist meine Betätigung in einem gemeinnützigen Verein, mit dem wir Bildungsarbeit rund um das Thema Fleischproduktion betreiben. Für ein Bildungsformat speziell mit Fokus auf den Schlachthof Bamberg benötigen wir Informationen zu den Schlachtrahmenbedingungen, die sich aus dem Genehmigungsbescheid ergeben werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir den Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionssc…
An Landratsamt Bamberg Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid der Schlachthof Bamberg GmbH [#287360]
Datum
30. August 2023 19:30
An
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir den Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Schlachthof Bamberg GmbH, Lichtenhaidestr. 1, 96052 Bamberg zu. Der Grund für meine Anfrage ist [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 287360 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. August 2023 19:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende Anfrage leite ich Ihnen weiter mit der Bitte um Bearbeitung in e…
Von
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Betreff
WG: Genehmigungsbescheid der Schlachthof Bamberg GmbH [#287360]
Datum
31. August 2023 09:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende Anfrage leite ich Ihnen weiter mit der Bitte um Bearbeitung in eigener Zuständigkeit. Diese E-Mail dient als Abgabenachricht nach § 14 Satz 2 AGO. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 30.08.2023 wurd…
Von
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023
Datum
29. September 2023 07:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 30.08.2023 wurde zuständigkeitshalber vom Landratsamt Bamberg an uns weitergeleitet. Wir führen Ihren Antrag bei uns unter dem Az. 381287/2023. Bitte geben Sie dieses im künftigen Austausch stets an, um eine schnelle Zuordnung und Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen. Jede Person hat nach Maßgabe des BayUIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Zum Schutz öffentlicher und sonstiger Belange (z.B. Urheberrechte, personenbezogene Daten) wurde dieses Informationsrecht durch Art. 7 und Art. 8 BayUIG eingeschränkt. Um über Ihr Anliegen entscheiden zu können, müssen wir Sie daher um Rückmeldung bitten, welche Umweltinformationen Sie konkret erhalten möchten. Um über eine Herausgabe entscheiden zu können, ist der betroffene Betreiber von uns anzuhören, wobei eine Anhörung erfordert, dem Betroffenen mitzuteilen, um welche Informationen/Daten es geht, denn nur so wird er in der Lage sein, ggf. Gründe, die gegen eine Offenbarung dieser Daten sprechen, darzulegen. Wir weisen darauf hin, dass in einem immissionsschutzrechtlichen Bescheid nicht die Schlachtbedingungen geregelt werden. Sollte sich Ihre Anfrage ausschließlich auf gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen wie z.B. Schlachtbedingungen oder dergleichen beziehen, sind diese auch nicht über das BayUIG abgedeckt. Derartige Fragestellungen leiten wir aber gerne an das zuständige Veterinärwesen weiter. Der Vollständigkeit wegen weisen wir darauf hin, dass für die Übermittlung von Umweltinformationen nach Art. 12 BayUIG Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben sind. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Bearbeitungsaufwand und kann gemäß dem Kostenverzeichnis 10 – 2.500 € betragen. Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte ist gebührenfrei. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten um Rückmeldung zu den vorgenannten Fragestellungen. mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023 [#287360] Az. 381287/2023. Guten Tag, Sie baten mich um Konkretisie…
An Landratsamt Bamberg Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023 [#287360]
Datum
11. Oktober 2023 20:00
An
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 381287/2023. Guten Tag, Sie baten mich um Konkretisierung, welche Umweltinformationen ich erhalte möchte. Ich bitte um Zusendung der Genehmigungsbescheide nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Schlachthof Bamberg GmbH, Lichtenhaidestr. 1, 96052 Bamberg. Ich begehre Zugang zu den darin enthaltenen Umweltinformationen, konkret Informationen über mögliche Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
WG: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023 [#287360]; unser Az. 381287/2023. Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Landratsamt Bamberg Immissionsschutz
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem UIG vom 30.09.2023 [#287360]; unser Az. 381287/2023.
Datum
2. November 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Für den Schlachthof Bamberg GmbH, Lichtenhaidestr. 1, 96052 Bamberg wurden im Lauf der Jahre mehrere immissionsschutzrechtliche Bescheide erlassen. Eine Übersendung der Bescheide ist uns in Hinblick auf die darin enthaltenen Regelungen, deren Überlassung nicht über das UIG abgedeckt ist, leider nicht möglich. Die von Ihnen beantragten Informationen würden wir daher, sofern über Ihren Antrag positiv entschieden wird, auf andere Art – durch schriftliche Zusammenstellung der relevanten Auflagen - zugänglich zu machen. Da es sich hierbei um verschiedene Bescheide seit 1987 handelt, die noch nicht digitalisiert vorliegen, ist der mit Ihrem Ersuchen verbundene Aufwand nicht als gering einzustufen. Dieser richtet sich nach dem konkreten Zeitaufwand und dürfte schätzungsweise bis zu 250 € betragen. Bitte geben Sie mir Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten. Wir weisen darauf hin, dass - bevor wir über Ihren Antrag abschließend entscheiden können - der Betreiber in Hinblick auf Art. 7 und Art. 8 BayUIG anzuhören ist. mit freundlichen Grüßen