Genehmigungsbescheid der SIMON-Fleisch GmbH

Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der SIMON-Fleisch GmbH, Gutenbergstraße 12, 54516 Wittlich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsbescheid nach Bundes-I…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid der SIMON-Fleisch GmbH [#287366]
Datum
30. August 2023 21:12
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der SIMON-Fleisch GmbH, Gutenbergstraße 12, 54516 Wittlich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287366/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz auf Einsicht in die immission…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
Genehmigungsbescheid der SIMON-Fleisch GmbH [#287366]
Datum
20. September 2023 12:01
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz auf Einsicht in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Firma Simon-Fleisch GmbH, Gutenbergstraße 12, 54516 Wittlich ist hier eingegangen. Ich bitte Sie, Ihren Antrag zu konkretisieren und mitzuteilen, in welche Genehmigung Sie Einsicht wünschen – Gegenstand der Genehmigung/Zeitraum der Genehmigung/etc. Dies ist erforderlich, da der Firma Simon-Fleisch GmbH mehrere Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurden. Des Weiteren bitte ich Sie, Ihre Identität durch Ihre Anschrift zu vervollständigen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Dies ist zur Sicherung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens erforderlich. Nach Rückmeldung dieser Angaben kann Ihr Antrag erst geprüft werden, sowie ob Belange Dritter betroffen sind, die ggfs. am Verfahren nach § 13 LTranspG zu beteiligen sind. Für den Fall der Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens bitte ich um Ihr Einverständnis, dass ich im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens den Dritten gegenüber Ihre Identität offen legen darf, weil dies für deren sachangemessene Entscheidung über die notwendige Einwilligung verständlicherweise hilfreich ist. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen nach dem Landestransparenzgesetz (§ 24 LTranspG) Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Diese beinhalten den gesamten Verwaltungsaufwand, der durch das Ersuchen des Antragstellers entstehen. Mit freundlichen Grüßen