Genehmigungsbescheid für 16 WKA am Standort Hoort vom 29.06.2018 Gez. 10/18

Anfrage an: StALU Westmecklenburg

Laut Genehmigungsbescheid III. Nebenbestimmungen B Auflagen Absatz 11.4 ist die beabsichtigte Inbetriebnahme dem StALU WM ... schriftlich mitzuteilen.

Hierzu ergeht folgende Anfrage:
Ist diese Mitteilung erfolgt und zu welchem Zeitpunkt fand/findet die Inbetriebnahme statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An StALU Westmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid für 16 WKA am Standort Hoort vom 29.06.2018 Gez. 10/18 [#224030]
Datum
27. Juni 2021 16:28
An
StALU Westmecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Genehmigungsbescheid III. Nebenbestimmungen B Auflagen Absatz 11.4 ist die beabsichtigte Inbetriebnahme dem StALU WM ... schriftlich mitzuteilen. Hierzu ergeht folgende Anfrage: Ist diese Mitteilung erfolgt und zu welchem Zeitpunkt fand/findet die Inbetriebnahme statt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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StALU Westmecklenburg
Sehr Antragsteller/in die Mitteilung gem. Nebenbestimmung III.B.11.4 des Genehmigungsbescheides vom 29.06.2018 üb…
Von
StALU Westmecklenburg
Betreff
Genehmigungsbescheid für 16 WKA am Standort Hoort vom 29.06.2018 Gez. 10/18 [#224030]
Datum
1. Juli 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Mitteilung gem. Nebenbestimmung III.B.11.4 des Genehmigungsbescheides vom 29.06.2018 über die Inbetriebnahme der genehmigten Windkraftanlagen erfolgte beim StALU WM am heutigen Tag. Der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde die Inbetriebnahme bereits am 14.06.2021 angezeigt. Inbetriebnahmezeitpunkt ist laut eingegangenen Anzeigen für alle Anlagen der 30.06.2021. Mit freundlichen Grüßen