Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Genehmigungsentscheidungen (Stromnetzentgelte) BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur jeweils in der Fassung gemäß § 74 EnWG per E-Mail als pdf-Dateien. Entgegen § 74 EnWG sind diese Entscheidungen bislang auf Ihrer Internetseite nicht veröffentlicht worden.

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  • Datum
    25. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigungsents…
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Betreff
Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
25. August 2016 11:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsentscheidungen (Stromnetzentgelte) BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur jeweils in der Fassung gemäß § 74 EnWG per E-Mail als pdf-Dateien. Entgegen § 74 EnWG sind diese Entscheidungen bislang auf Ihrer Internetseite nicht veröffentlicht worden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IFG an meine Anfrage vom…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
15. September 2016 11:22
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erinnere ich unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IFG an meine Anfrage vom 25.8.2016. Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit, unter dem mein Antrag bei Ihnen geführt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in die bei uns geführten Aktenzeichen lauten BK8-16/IFG-018 (zu BK8-05/078) und BK8-16/I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
19. September 2016 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die bei uns geführten Aktenzeichen lauten BK8-16/IFG-018 (zu BK8-05/078) und BK8-16/IFG-020 (zu BK8-07/151). Der Beschluss BK8-07/151 ist in geschwärzter Form bereits im Internet veröffentlicht: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2007/2007_0001bis0999/2007_100bis199/BK8-07-151/BK8-07-151_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Den Beschluss BK8-05/078 werden wir - nach Klärung einer Detailfrage - ebenfalls geschwärzt veröffentlichen. Sobald er online ist, werde ich Sie hierüber selbstverständlich informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren heutigen Hinweis auf die Veröffentlichung des Beschluss…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
19. September 2016 18:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren heutigen Hinweis auf die Veröffentlichung des Beschlusses BK8-07/151 als pdf-Datei "in geschwärzter Form" auf der Internetseite der BNetzA. Antragsgegenständlich war und ist aber der Beschluss "in der Fassung gemäß § 74 EnWG". Die Ihrerseits veröffentlichte Fassung enthält insoweit zahlreiche Schwärzungen, deren Zulässigkeit im Rahmen von § 74 EnWG nicht angenommen werden kann. Ich bitte insoweit nochmals, mir beide Entscheidungen in der Fassung gemäß § 74 EnWG als pdf-Dateien zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in der Beschluss BK8-05/078 wurde nunmehr unter dem Link http://www.bundesnetzagentur.d…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
26. September 2016 07:53
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> unter Hinweis auf § 29 VwVfG erbitte ich Einsicht in den im Zusammenhang mit …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
27. September 2016 18:05
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> unter Hinweis auf § 29 VwVfG erbitte ich Einsicht in den im Zusammenhang mit meinem Antrag vom 25.8.2016 geführten Schriftwechsel zwischen der Bundesnetzagentur und der envia Verteilnetz GmbH bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Bitte senden Sie mir insoweit die entsprehendend Schreiben als pdf-Dateien per E-Mail zu. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf meinen Antrag nach § 29 VwVfG vom 27.9.2016 erbitte ich Sac…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Genehmigungsentscheidungen Stromnetzentgelte BK 8 – 05/078 vom 09.11.2006 und BK 8 – 07/151 vom 13.3.2008 der Bundesnetzagentur [#17686]
Datum
7. Oktober 2016 12:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Bezug nehmend auf meinen Antrag nach § 29 VwVfG vom 27.9.2016 erbitte ich Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in der Informationszugang hinsichtlich der von Ihnen angefragten Beschlüsse wurde kürzli…
Von
Bundesnetzagentur
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Datum
7. Oktober 2016 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Informationszugang hinsichtlich der von Ihnen angefragten Beschlüsse wurde kürzlich bereits in anderen IFG-Verfahren gewährt. Die Beschlusskammer wird die auf diesem Informationszugang basierenden Fassungen der angefragten Beschlüsse in der kommenden Woche veröffentlichen. Ich werde Sie sodann über die Veröffentlichung in Kenntnis setzen. Aufgrund dieses Umstandes hat bislang eine Kommunikation mit dem Netzbetreiber bezüglich Ihrer Anfrage nicht stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen