Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens

Antrag nach dem IFG M-V
Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

das Wappen der Hansestadt Rostock ist nach der "Hauptsatzung der Hansestadt Rostock" geschützt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.

Hierzu bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden:
Eine interne Anweisung, unter welchen Voraussetzungen ein Verwendungsantrag genehmigt werden kann bzw. wann ein Verwendungsantrag abzulehnen ist.
____________________________________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu
entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens Sehr geehrt<< A…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
Datum
6. Juli 2018 20:30
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, das Wappen der Hansestadt Rostock ist nach der "Hauptsatzung der Hansestadt Rostock" geschützt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock. Hierzu bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: Eine interne Anweisung, unter welchen Voraussetzungen ein Verwendungsantrag genehmigt werden kann bzw. wann ein Verwendungsantrag abzulehnen ist. ____________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungskriterien für die Verwendung des R…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
Datum
4. September 2018 08:31
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens“ vom 06.07.2018 (#31651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
Datum
4. September 2018 08:33
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
25,5 KB
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 6. Juli 2018 gestellten Antra…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
Datum
14. September 2018 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 6. Juli 2018 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zu Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens und danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre Anfrage hatte uns zunächst nicht erreicht, wurde uns aber nach Ihrer u.a. Erinnerung zur Bearbeitung übergeben. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V. Die entsprechende interne Geschäftsanweisung über die Verwendung des Wappens der Hansestadt Rostock vom 23. Januar 2004 enthält dazu folgende Aussagen: 6.2 Genehmigungsfreie Nutzung (sogenannte stillschweigende Genehmigung) Die Genehmigung zum Verwenden des Wappens gilt als stillschweigend allgemein erteilt, wenn dessen Gebrauch ordnungsgemäß (heraldisch richtig) erfolgt und im Interesse der Hansestadt Rostock liegt. Die genehmigungsfreie Nutzung gilt für: Schmuckartikel, Warenpackungen, Reiseandenken und Zierfähnchen, ferner für Vereinsfahnen, -banner oder -abzeichen sowie Vereinssportbekleidung, wenn das Wappen gemeinsam mit dem Vereinsnamen verwendet wird; das Führen des Wappens auf privaten Kraftfahrzeugen; private Wappensammlungen; die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock oder deren Mitglieder; dienstliche Zwecke, wie für das Gestalten von Schildern, Inventar, der Dienstkleidung etc. Die stillschweigende Genehmigung kann im Einzelfall jederzeit widerrufen werden, insbesondere dann, wenn das Wappen nicht in der heraldisch richtigen Form wiedergegeben wird oder der Eindruck entsteht, dass die Hansestadt Rostock organisatorisch, geschäftlich oder zumindest hinsichtlich einer einzelnen Aufgabendurchführung mit der Wappennutzerin oder dem Wappennutzer in Verbindung gebracht wird. 6.3 Genehmigung bzw. Versagung der Genehmigung Es besteht seitens der Hansestadt Rostock keine Verpflichtung, den Gebrauch des Wappens zu gestatten. Die Genehmigung wird erteilt: nur für den genannten Zweck; unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschädigunglosen Widerrufs; mit der Auflage der heraldisch richtigen Wiedergabe: a) mehrfarbige Wiedergabe Die Festlegung der Farben erfolgte auf der Grundlage des HKS-Kataloges (eine europaweite Einheitsnorm im Druckbereich für Druckfarben; entwickelt von Hostmann-Steinberg/K+E/Schmincke). Blau - HKS 43 Rot - HKS 13 Gelb - HKS 5 b) zweifarbige Wiedergabe Blau - quergestreift Rot - längsgestreift Gelb - gepunktet ggf. für eine limitierte Auflage; unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; wenn sie im Interesse der Hansestadt Rostock liegt, ggf. mit der Auflage, das Wappen so verändert darzustellen, dass es mit dem für dienstliche Zwecke benutzten Wappen nicht verwechselt werden kann. Für diese Darstellung wird gegenüber dem Original über dem Wappenschild ein Balken mit der Inschrift ”ROSTOCK” gestaltet. Die Verwendung des Wappens wird u. a. genehmigt für: andere Behörden (z. B. Bundeswehr, Landesvermessungsamt); Körperschaften, Vereinigungen oder Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen*); Wappenmuseen; Verlage zur Verwendung in Schulatlanten, Lexika oder auf Stadtplänen; Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Rostock; Präsentationen auf nationalen Veranstaltungen; Flaggenhersteller; Adressbücher; Bugwappen für Schiffe mit Heimathafen Rostock; Tages- oder Wochenzeitungen für die optische Unterlegung von Regionalnachrichten aus der Hansestadt Rostock; Durchfüh ren von Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern oder in der Hansestadt Rostock unterstützt von Körperschaften, Vereinigungen oder Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen*); Herkunftsbezeichnungen, als Hinweis auf den örtlichen Sitz oder Wirkungsbereich der Wappennutzerin oder des Wappennutzers, wie bei Vereinen, kulturellen oder sozialen Gruppen, Wohnungsbaugenossenschaften u. ä. Vereinigungen, Textilien (z. B. Jacken) mit der Ortsbezeichnung Rostock und dem Wappen (Anlage 3) Nicht genehmigt wird generell bei: unzulässiger Verknüpfung mit den kommunalen Interessen; sittlich anstößigen Produkten; parteipolitischen Themen; Drucksachen, die als eingetragene Firmen- oder Warenzeichen bzw. als Teil davon oder im Zusammenhang mit einem Text Verwendung finden sollen; Gestaltung von privaten oder gewerblichen Internetseiten oder Homepages. *) Soweit die Angelegenheit nicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft (gilt auch für Parteien und Gewerkschaften). Die steuerliche Behandlung als gemeinnützig oder mildtätig ist durch eine Bescheinigung des Finanzamtes (Freistellungsbescheid oder sonstige Bestätigung) nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung! ... Mit freundlichen Grüßen…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
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Betreff
AW: Antw: Genehmigungskriterien für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens [#31651]
Datum
16. September 2018 09:19
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>