Genehmigungsunterlagen zur Ausbringung von BTI
Antrag nach BayUIG/UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterlagen zum Antrag der Genehmigung des BTI Einsatzes stellen Umweltinformationen im Sinne des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes dar.
Bitte senden Sie mir deshalb alle Unterlagen die sie zur Genehmigung bei der Oberen Naturschutzbehörde zur Ausbringung des Bakterienextraktes BTI ( bacillus thurengiensis israelensis) auf den als Mückenbrutstätten festgestellten Überschwemmungsflächen durch Drohnen und Handspritzgeräten einreichen.
Falls diese Unterlagen noch nicht vorliegen, so teilen Sie mir bitte mit, wann mit der Fertigstellung der Unterlagen zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum25. November 2019
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28. Dezember 2019
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