Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Sämtliche Ihnen vorliegende Planungsunterlagen zur Kohletransportbahn zwischen dem Kohlekraftwerk Neurath (Grevenbroich, RWE), diese schließen unter anderem ein:
1. Umweltverträglichkeitsprüfung
2. Typ des verwendeten Zugsicherheitssystem (z.B. ETCS L2oS) sowie Hersteller (z.B. Alstom) und Produktname
3. Technische Daten der Bahnanlage
a) Länge in laufenden Gleiskilometern
b) Anzahl der
i. Weichen
ii. Prellböcke
iii. Bahnübergange
iv. Hauptsignale
4. Ist eine Zulassung nach TSI erfolgt? Falls nein, warum nicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Ihnen …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Betreff
Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath [#207743]
Datum
4. Januar 2021 14:11
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Ihnen vorliegende Planungsunterlagen zur Kohletransportbahn zwischen dem Kohlekraftwerk Neurath (Grevenbroich, RWE), diese schließen unter anderem ein: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung 2. Typ des verwendeten Zugsicherheitssystem (z.B. ETCS L2oS) sowie Hersteller (z.B. Alstom) und Produktname 3. Technische Daten der Bahnanlage a) Länge in laufenden Gleiskilometern b) Anzahl der i. Weichen ii. Prellböcke iii. Bahnübergange iv. Hauptsignale 4. Ist eine Zulassung nach TSI erfolgt? Falls nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Roth Anfragenr: 207743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207743/ Postanschrift Alexander Roth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath [#207743]
Datum
9. Februar 2021 21:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath“ vom 04.01.2021 (#207743) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207743 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] Wohngruppe Eisblume [geschwärzt] [geschwärzt] Feuchtwanger Str. 8 91522 Ansbach

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Roth, Ihre Sachstandsanfrage vom 09.02.2021 ist im Bundesministerium für Verkehr und digitale …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath [#207743]
Datum
10. Februar 2021 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Roth, Ihre Sachstandsanfrage vom 09.02.2021 ist im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingegangen. Leider war es hier nicht möglich, diese dem von Ihnen beschriebenen Antrag "Genehmigungsunterlagen zur Kohlebahn des Kraftwerk Neurath [#207743] vom 04.01.2021 zuzuordnen. Ein solcher Antrag ist hier nicht bekannt. Daher bitte ich Sie, Ihre Angaben zu überprüfen und mir Ihren Antrag gegebenenfalls erneut zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen