Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG der Linien 154, 423, 515 und SB56

Eine Kopie der Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG für die Buslinien 154, 423, 515 und SB56 im Verkehrsverbund Rhein-Sieg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
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Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG der Linien 154, 423, 515 und SB56 [#293391]
Datum
26. November 2023 01:14
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie der Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG für die Buslinien 154, 423, 515 und SB56 im Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 293391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293391/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und wird geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlos…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG der Linien 154, 423, 515 und SB56 [#293391]
Datum
27. November 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und wird geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, melde ich mich wieder unaufgefordert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, ich kann Ihnen gerne Informationen bezüglich der ÖPNV Linien 154, 423, 515 und SB56 zu…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Genehmigungsurkunden gemäß § 17 PBefG der Linien 154, 423, 515 und SB56 [#293391]/Meine Eingangsnachricht vom 27.11.2023
Datum
20. Dezember 2023 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, ich kann Ihnen gerne Informationen bezüglich der ÖPNV Linien 154, 423, 515 und SB56 zur Verfügung stellen. Genehmigungsurkunden kann ich Ihnen jedoch nicht übersenden, da diese ausschließlich den Genehmigungsinhabern erteilt werden. Die Urkunden enthalten gemäß § 17 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Daten, die schützenswert sind. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine behördliche Urkunde zur Verfügung stellen, da diese ausschließlich für Unternehmen ausgestellt werden, die die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllen. Die Genehmigungsurkunde enthält gemäß § 17 (PBefG) folgende Daten: 1.Name, Wohn- und Betriebssitz des Unternehmers, 2.Bezeichnung der Verkehrsart, für die die Genehmigung erteilt wird, im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen auch der Verkehrsform, 3.Geltungsdauer der Genehmigung, 4.etwaige Bedingungen und Auflagen, 5.Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, 6.bei Straßenbahn- oder Obusverkehr die Linienführung und im Falle des § 28 Abs. 4 einen Hinweis auf den Vorbehalt, 7.bei Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen die Linienführung oder bei Linienbedarfsverkehr das Gebiet, in dem der Verkehr betrieben wird, 8.bei Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen die amtlichen Kennzeichen der einzusetzenden Kraftfahrzeuge und ergänzend bei einem gebündelten Bedarfsverkehr das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt wird. Gemäß § 8 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Entsprechendes gilt für Informationen, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Im Zweifelsfall ist der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Betroffen sein kann auch eine öffentliche Stelle. Gerne erteile ich Ihnen jedoch Auskunft über die der ÖPNV Linien 154, 423, 515 und SB56. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage, damit ich näher darauf eingehen kann. Darüber hinaus verweise ich Sie auf meine Internetseite: Übersicht über die bestehenden ÖPNV Liniengenehmigungen im Regierungsbezirk Köln<https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/kommunales_planung_bauen_und_verkehr_mobilitaet_und_verkehr_verkehre_uebersicht_linienkonzessionen.xlsx> – (Downloads) auf der Seite https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/mobilitaet-und-verkehr/nationale-und-internationale Mit freundlichen Grüßen