Genese der Rauchwarnmelder-Pflicht

Die genaue Herkunft einer eventuell existierenden EU-Richtlininien, die zur Rauchwarnmelder-Pflicht in Hessen führten.

Grund: Ich meine irgendwo gelesen zu haben (ich finde diese WWW-Seite jedoch nicht mehr wieder), dass die hessische Rauchwarnmelder-Pflicht nicht etwa vom sogenannten „Referat 13“ lanciert wurde, sondern vielmehr aufgrund der Tätigkeit irgendeiner EU-Einrichtung leichtfertig (also ohne das Vorliegen belastbarer Studien) und übereilt eingeführt wurde.

Zu Ihrem besseren Verständnis lassen Sie mich Ihren Bildschirm bunt malen:
Zeitliche Entwicklung der jeweiligen Todesfälle (bundesweit):
Rauchvergiftungen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg
Stürze: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fall,ppm_inhabitants,F.Rep.GERM.svg
Feuer, Rauch und Flammen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg

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  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gena…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Genese der Rauchwarnmelder-Pflicht [#177194]
Datum
27. Januar 2020 14:28
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die genaue Herkunft einer eventuell existierenden EU-Richtlininien, die zur Rauchwarnmelder-Pflicht in Hessen führten. Grund: Ich meine irgendwo gelesen zu haben (ich finde diese WWW-Seite jedoch nicht mehr wieder), dass die hessische Rauchwarnmelder-Pflicht nicht etwa vom sogenannten „Referat 13“ lanciert wurde, sondern vielmehr aufgrund der Tätigkeit irgendeiner EU-Einrichtung leichtfertig (also ohne das Vorliegen belastbarer Studien) und übereilt eingeführt wurde. Zu Ihrem besseren Verständnis lassen Sie mich Ihren Bildschirm bunt malen: Zeitliche Entwicklung der jeweiligen Todesfälle (bundesweit): Rauchvergiftungen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg Stürze: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fall,ppm_inhabitants,F.Rep.GERM.svg Feuer, Rauch und Flammen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 177194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177194 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-028g-09-03-04#27 Sehr geehrte Frau Wörner, zunächst erhalten Sie in der Anlage einige Hinweise zu Ihren Re…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Genese der Rauchwarnmelder-Pflicht [#177194]
Datum
29. Januar 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Z6b-028g-09-03-04#27 Sehr geehrte Frau Wörner, zunächst erhalten Sie in der Anlage einige Hinweise zu Ihren Rechten. In der Sache leite ich den Gesetzentwurf aus dem Jahre 2004 zu, der zum Ziel hatte, Rauchwarnmelder zur Pflicht zu machen. Darin ist erläutert, wieso die Bestimmung in die Hess. Bauordnung (HBO) eingefügt werden sollte. Ursprünglich als § 13 Abs. 5 Hess. Bauordnung (HB0) beschlossen, findet sich die Vorschrift im Kern mittlerweile in § 14 HBO. Die Gesetzesinitiative ging von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus. Von einer EU-Richtlinie ist nicht die Rede. Ihre übrigen Fragen beziehen sich nicht auf vorhandene Informationen nach Aktenlage. Nur in diesem Falle hätten Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt bestimmter Unterlagen etc. Sie möchten vielmehr eine allgemeine Auskunft zu den gestellten Fragen. Darauf besteht nach HDSIG kein Anspruch. Sie machen darüber hinaus auch Ansprüche nach UIG und VIG geltend. Diese richten Sie bitte an die Kollegen im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Weiterleitung durch das Wirtschaftsressort scheidet aus, da Sie die Weitergabe personenbezogener Daten abgelehnt haben. Diese Auskunft wird unabhängig davon gegeben, ob Ihrer Informationsbitte ein Anspruch nach den beiden Gesetzen zugrunde liegt oder nicht. Mit freundlichen Grüßen