Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.11.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen angefragten Informationen sind öffentlich zugänglich.
Die STIKO empfiehlt, dass eine Auffrischimpfung in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen soll. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Weitergehende Informationen sowie die dabei berücksichtigten Aspekte finden sich hier (unter der Frage „Warum empfiehlt die STIKO die Auffrischimpfung in der Regel 6 Monate nach der Grundimmunisierung durchzuführen?“):
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
Ausführungen zur Immunität nach einer Infektion mit SARS-CoV-2, eingeschlossen Verweise auf wissenschaftliche Studien und Untersuchungen, sind überdies hier öffentlich abrufbare:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Diesen lässt sich entnehmen, dass unklar, ist zu welchem Grad die Antikörper-Titer mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder schweren Erkrankung korrelieren und auch die Bedeutung der zellvermittelten Immunreaktion im Rahmen der komplexen Immunantwort gegen SARS-CoV-2 noch Gegenstand der Forschung ist.
Gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gelten dementsprechend in Deutschland folgende Personen „genesen“:
* Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
* Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.
Weitergehende Informationen finden sich unter der Frage „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“ hier:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO...
Die Gesellschaft für Virologie rät zudem in ihrer aktualisierten Stellungnahme zur Immunität von Genesenen vom 03.12.2021, die o.g. STIKO-Empfehlungen einzuhalten (siehe
https://g-f-v.org/4841-2/).
Mit freundlichen Grüßen