Genesenen Zertifikat

Wie oder wo bekomme ich einen neuen Ausdruck von meinem Genesenen Zertifikat von Mai 2021 her? Ich habe meins in der covpass app gelöscht, weil ich dachte es wäre nach der Impfung nicht mehr gültig. Es stand ja ungültig drauf!? Aber jetzt nach der Boosteimpfung brauch ich es doch, da in der app nur 2/2 steht und ich nicht nachweisen kann das ich genesen bin ohne Zertifikat, brauche ich ein neues!?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genesenen Zertifikat [#237886]
Datum
18. Januar 2022 08:31
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oder wo bekomme ich einen neuen Ausdruck von meinem Genesenen Zertifikat von Mai 2021 her? Ich habe meins in der covpass app gelöscht, weil ich dachte es wäre nach der Impfung nicht mehr gültig. Es stand ja ungültig drauf!? Aber jetzt nach der Boosteimpfung brauch ich es doch, da in der app nur 2/2 steht und ich nicht nachweisen kann das ich genesen bin ohne Zertifikat, brauche ich ein neues!?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237886/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ja, lassen Sie sich das Genesenenzertifikat nochmal ausstellen. Da ich …
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
AW: Genesenen Zertifikat [#237886]
Datum
18. Januar 2022 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ja, lassen Sie sich das Genesenenzertifikat nochmal ausstellen. Da ich jedoch Genesenenzertifikaten nur ausstellen kann, wenn die Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, müssen Sie sich hierfür an die Apotheke wenden. Zur Ausstellung eines Genesenenzertifikats wird außerdem die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts verlangt. Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen, können Sie sie bei gesundheitsamt@stadt-duisburg. de anfordern. Mit freundlichen Grüßen