Genesenenstatus im Bundestag

bitte stellen Sie mir die wissenschaftliche Grundlage zum Genesenenstatus für die Bundestagsabgeordneten zur Verfügung. Weshalb kann den Bundestagsabgeordneten ein Zeitraum von sechs Monaten und Bundesbürgern im Land nur drei zugestanden werden?
Warum wird die physische Immunität der Abgeordneten anders als bei "normalen" Bürgern eingeordnet? Welche medizinischen Daten liegen hier zugrunde? Des Weiteren: Welche Unterschiede liegen grundsätzlich vor und haben dadurch den Beschluss zur Verlängerung des Genesenenstatus zur Folge?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Maria Szelinska
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte stellen Sie…
An Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Details
Von
Maria Szelinska
Betreff
Genesenenstatus im Bundestag [#238904]
Datum
26. Januar 2022 13:37
An
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte stellen Sie mir die wissenschaftliche Grundlage zum Genesenenstatus für die Bundestagsabgeordneten zur Verfügung. Weshalb kann den Bundestagsabgeordneten ein Zeitraum von sechs Monaten und Bundesbürgern im Land nur drei zugestanden werden? Warum wird die physische Immunität der Abgeordneten anders als bei "normalen" Bürgern eingeordnet? Welche medizinischen Daten liegen hier zugrunde? Des Weiteren: Welche Unterschiede liegen grundsätzlich vor und haben dadurch den Beschluss zur Verlängerung des Genesenenstatus zur Folge?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska Anfragenr: 238904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238904/ Postanschrift Maria Szelinska << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska

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Maria Szelinska
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus im Bundestag“ vom 26.01.2022 (…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Maria Szelinska
Betreff
AW: Genesenenstatus im Bundestag [#238904]
Datum
26. Juli 2022 18:20
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus im Bundestag“ vom 26.01.2022 (#238904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska