Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit

Entsprechend der fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise gibt das RKI auf seiner Webseite mit Wirkung zum 15.01.2022 bekannt, dass das Datum der Abnahme des positiven Tests nicht wie bisher 6 Monate, sondern nur noch höchstens 90 Tage zurückliegen darf, um als "Genesen" zu gelten.
Das RKI begründet diese drastische Kürzung des Zeitraumes der Gültigkeit des Genesenen-Status mit einem geänderten Wissenschaftsstand.
Ich bitte insoweit um Nachweisführung dieses geänderten Wissensschaftsstandes in Form der Mitteilung bzw. Veröffentlichung der konkreten wissenschaftlichen Daten (Studien, Zahlenmaterial) die das RKI nunmehr veranlasste, die bisherige Regelung zu revidieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Ch. Fischer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entsprechend der …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ch. Fischer
Betreff
Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
28. Januar 2022 20:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entsprechend der fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise gibt das RKI auf seiner Webseite mit Wirkung zum 15.01.2022 bekannt, dass das Datum der Abnahme des positiven Tests nicht wie bisher 6 Monate, sondern nur noch höchstens 90 Tage zurückliegen darf, um als "Genesen" zu gelten. Das RKI begründet diese drastische Kürzung des Zeitraumes der Gültigkeit des Genesenen-Status mit einem geänderten Wissenschaftsstand. Ich bitte insoweit um Nachweisführung dieses geänderten Wissensschaftsstandes in Form der Mitteilung bzw. Veröffentlichung der konkreten wissenschaftlichen Daten (Studien, Zahlenmaterial) die das RKI nunmehr veranlasste, die bisherige Regelung zu revidieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ch. Fischer Anfragenr: 239147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239147/
Mit freundlichen Grüßen Ch. Fischer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
1. Februar 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
2. Februar 2022 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Die zugrundeliegende wissenschaftliche Evidenz der Änderung der Dauer des Genesenenstatus kann der entsprechenden Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) entnommen werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Die bisherigen Studien deuten darauf hin, dass unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante des SARS-CoV-2-Virus bisher Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die fachlichen Vorgaben des RKI für den Genesenennachweis werden regelmäßig dem Stand der Wissenschaft entsprechend überprüft. Mit freundlichen Grüßen
Ch. Fischer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit“ vom 2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ch. Fischer
Betreff
AW: Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
2. August 2022 12:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit“ vom 28.01.2022 (#239147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ch. Fischer
Ch. Fischer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit“ vom 2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ch. Fischer
Betreff
AW: Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
2. August 2022 12:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit“ vom 28.01.2022 (#239147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ch. Fischer

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen mit, da…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Genesenenstatus_ Kürzung der Gültigkeit [#239147]
Datum
3. August 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awgenesenenstatus-krzungdergltigkeit.eml
8,8 KB
Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer, zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bereits am 2. Februar 2022 beantwortet worden ist. Das Antwortschreiben ist nochmals als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen