Geografische Flächenbeschränkungen in RLP

Laut Aussage des BMEL kommen im Zuge des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Genehmigung für Neupflanzungen von Weinreben in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 keine Flächenbeschränkungen zur Anwendung, da die entsprechende Landesverordnung zu spät veröffentlicht wurde.

Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über diesen Vorgang zu, darunter interne und externe Korrespondenz, Vermerke und Vorlagen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Aussage des BMEL kommen im Zu…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
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Betreff
Geografische Flächenbeschränkungen in RLP [#306022]
Datum
14. April 2024 20:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Aussage des BMEL kommen im Zuge des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Genehmigung für Neupflanzungen von Weinreben in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 keine Flächenbeschränkungen zur Anwendung, da die entsprechende Landesverordnung zu spät veröffentlicht wurde. Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über diesen Vorgang zu, darunter interne und externe Korrespondenz, Vermerke und Vorlagen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306022/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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