Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel

Anfrage an: Stadt Schleswig

- das geologische Gutachten zur Wiking-Halbinsel (vgl. Artikel „Wiking-Halbinsel: Wer muss sich ums giftige Erbe kümmern?“ der NDR vom 27. März 2019, https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-Wer-muss-sich-ums-giftige-Erbe-kuemmern,wikinghalbinsel102.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    26. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das geol…
An Stadt Schleswig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63031]
Datum
27. März 2019 22:39
An
Stadt Schleswig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das geologische Gutachten zur Wiking-Halbinsel (vgl. Artikel „Wiking-Halbinsel: Wer muss sich ums giftige Erbe kümmern?“ der NDR vom 27. März 2019, https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-Wer-muss-sich-ums-giftige-Erbe-kuemmern,wikinghalbinsel102.html)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schleswig
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte zunächst die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Es hat einige Zeit in …
Von
Stadt Schleswig
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63031]
Datum
26. April 2019 08:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte zunächst die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, den derzeitigen Verfahrensstand und auch die Frage, was eigentlich tatsächlich im Augenblick bei der Stadt vorliegt, zu klären. Ein geologisches Gutachten, wie es der NDR-Bericht suggeriert, gibt es bisher nicht. Es wurden bisher lediglich Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Bodens im Rahmen der Erstellung eines Sanierungsplans vorgenommen, der auf Veranlassung des Kreises Schleswig-Flensburg erstellt wird und noch nicht abschließend vorliegt. Die zurzeit vorliegenden Unterlagen aus diesem laufenden Verfahren stehen für eine Einsichtnahme nach IZG noch nicht zur Verfügung. Ich bitte dafür um Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in an meinem Antrag nach dem IZG<< Adresse entfernt >>SH bzw. UIG<< A…
An Stadt Schleswig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel [#63031]
Datum
26. April 2019 14:32
An
Stadt Schleswig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in an meinem Antrag nach dem IZG<< Adresse entfernt >>SH bzw. UIG<< Adresse entfernt >>SH halte ich dennoch fest. Ich bitte um Übersendung der zurzeit vorliegenden Unterlagen zu den Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Bodens auf der Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel. Nur im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung meines Antrags bitte ich um einen begründeten Bescheid in elektronischer Form nach § 6 IZG<< Adresse entfernt >>SH. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63031 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adress…
An Stadt Schleswig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel [#63031]
Datum
11. Mai 2019 02:33
An
Stadt Schleswig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel“ vom 27.03.2019 (#63031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63031 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Stadt Schleswig
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27.03.19 habe ich Ihnen auf diesem Wege unter Außerachtlassung f…
Von
Stadt Schleswig
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63031]
Datum
14. Mai 2019 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27.03.19 habe ich Ihnen auf diesem Wege unter Außerachtlassung formaler Gesichtspunkte geantwortet. Zu Ihrer erweiterten Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie bereits mitgeteilt liegt ein geologisches Gutachten nicht vor. Eine von der Stadt Schleswig in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie liegt bisher nur in der Entwurfsfassung vor. Die Einsicht in diese Entwurfsfassung lehne ich unter Hinweis auf § 9 Abs 2 Ziff 4 IZG ab, da hier eine Abstimmung zwischen der Stadt und dem Kreis Schleswig-Flensburg erst noch in Zukunft u.a. auf der Basis eines dann nicht mehr nur im Entwurfsstadium befindlichen Gutachtens stattfinden wird. Solange dieses Gutachten nicht erstellt ist, unterliegt die Entwurfsfassung der Vertraulichkeit. Im Falle eines weiteren Schriftverkehrs bitte ich Sie um Angabe Ihrer vollständigen Adresse. Freundliche Grüße