Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel

- das geologische Gutachten zur Wiking-Halbinsel (vgl. Artikel „Wiking-Halbinsel: Wer muss sich ums giftige Erbe kümmern?“ der NDR vom 27. März 2019, https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-Wer-muss-sich-ums-giftige-Erbe-kuemmern,wikinghalbinsel102.html)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    26. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das geol…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63030]
Datum
27. März 2019 22:39
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das geologische Gutachten zur Wiking-Halbinsel (vgl. Artikel „Wiking-Halbinsel: Wer muss sich ums giftige Erbe kümmern?“ der NDR vom 27. März 2019, https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schleswig-Wer-muss-sich-ums-giftige-Erbe-kuemmern,wikinghalbinsel102.html)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres IZG-Antrages vom 27. März 2019. Da ein rechtsmittelf…
Von
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63030]
Datum
3. April 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres IZG-Antrages vom 27. März 2019. Da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen ist, benötige ich Ihre vollständige postalische Anschrift. Bitte übermitteln Sie mir diese. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IZG-SH bitte ich um ei…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63030]
Datum
3. April 2019 23:47
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IZG-SH bitte ich um eine Antwort per E-Mail. Eine eventuelle Ablehnung ist mir gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH ebenfalls in elektronischer Form mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in auch wenn Sie um eine Antwort per E-Mail gebeten haben, ist ein rechtsmittelfähiger B…
Von
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Betreff
AW: Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel [#63030]
Datum
11. April 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auch wenn Sie um eine Antwort per E-Mail gebeten haben, ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen, wofür eine vollständige postalische Adresse bekannt sein muss. U. a. ist die Anspruchsberechtigung (natürliche oder juristische Person) zu prüfen. Dazu muss die Person eindeutig identifizierbar sein. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihres Antrags wünschen übermitteln Sie mir bitte Ihre vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen …
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geologisches Gutachten zur Wiking-Halbinsel“ [#63030] [#63030]
Datum
11. April 2019 15:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63030 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil um die vollständige postalische Anschrift von mir gebeten wird, obwohl ich den Antrag elektronisch gestellt habe und auch eine Antwort in elektronischer Form wünsche. Ich gehe nicht davon aus, dass jeder Antrag nach dem IZG-SH die postalische Adresse des Antragstellers beinhalten soll. Das IZG-SH soll vom Gesetzeszweck bürgerfreundlich ausgelegt werden. Das beinhaltet auch eine Antwort per E-Mail. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63030.pdf Anfragenr: 63030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort

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Datum
16. April 2019 07:34
Status
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Datum
2. Mai 2019 09:38
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist für eine schriftliche Stellungnahme der informationspflichtigen Stelle lie…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel“ [#63030] [#63030]
Datum
13. Juni 2019 19:24
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist für eine schriftliche Stellungnahme der informationspflichtigen Stelle lief bis zum 7.06.2019. Seitdem habe ich entweder vom Landrat des Kreises Schleswig<< Adresse entfernt >>Flensburg noch von Ihnen etwas gehört. Wurde eine schriftliche Stellungnahme bei Ihnen eingereicht? Hat der Landrat jetzt vor, meinen Antrag nach dem IZG<< Adresse entfernt >>SH/UIG<< Adresse entfernt >>SH zu beantworten? Wann kann ich den Bescheid in dieser Sache erwarten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63030 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
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Datum
14. Juni 2019 10:14
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Datum
26. Juni 2019 10:28
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Datum
24. Juli 2019 08:05
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie vermutlich wissen, habe ich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Sc…
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Betreff
Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel [#63030]
Datum
24. Juli 2019 20:30
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie vermutlich wissen, habe ich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig<< Adresse entfernt >>Holstein (ULD) um Vermittlung bei meiner Anfrage "Geologisches Gutachten zur Wiking<< Adresse entfernt >>Halbinsel" vom 27. März 2019 gebeten. Das ULD teilt meine Ansicht. Leider verweigern Sie sich immer noch, meinen Antrag nach dem IZG<< Adresse entfernt >>SH und dem UIG<< Adresse entfernt >>SH zu bearbeiten. Ich muss im Rechtswege gegen Sie vorgehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63030 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/