Geplante Ausgaben für Werbung im Geschäftsjahr 2020

Anfrage an: Deutschlandradio

die geplanten Ausgaben des Deutschlandradios für Werbung im Jahr 2020.
Sie werben z.B. auf Littfasssäulen für Dlf Nova oder haben Angestellte/Aushilfen, die auf Veranstaltungen Werbegeschenke verteilen.
Im Wirtschaftsplan für das 2020 sind diese Werte nicht ersichtlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Ausgaben für Werbung im Geschäftsjahr 2020 [#208772]
Datum
15. Januar 2021 14:50
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die geplanten Ausgaben des Deutschlandradios für Werbung im Jahr 2020. Sie werben z.B. auf Littfasssäulen für Dlf Nova oder haben Angestellte/Aushilfen, die auf Veranstaltungen Werbegeschenke verteilen. Im Wirtschaftsplan für das 2020 sind diese Werte nicht ersichtlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208772/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutschlandradio
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Marketingmaßnahmen. Vorab: Die Informationsf…
Von
Deutschlandradio
Betreff
AW: Anfrage: Geplante Ausgaben für Werbung im Geschäftsjahr 2020 [#208772]
Datum
18. Januar 2021 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Marketingmaßnahmen. Vorab: Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes oder der Länder sind auf das Deutschlandradio nicht anwendbar, da das Deutschlandradio weder Organ noch Einrichtung des Bundes ist. Aber dennoch möchte ich Ihnen Ihre Frage gerne beantworten. Wir bewerben unsere Programme regelmäßig (und bereits seit der Gründung von Deutschlandradio) durch Anzeigenschaltungen oder ähnliche Maßnahmen. Hierzu gehört auch in einem geringen Umfang die von Ihnen angesprochene Produktion von Werbemitteln. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen mit geeigneten und gleichwohl vergleichsweise begrenzten Maßnahmen auf ihre eigenen Angebote aufmerksam machen. Die dafür vorgesehenen Etats werden von den Aufsichtsgremien genauso wie von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) regelmäßig überprüft. Auf den Transparenzseiten von Deutschlandradio finden Sie den Anteil der Mittel für Marketing des bundesweiten Hörfunks: https://www.deutschlandradio.de/rundfun… In unserem Wirtschaftsplan werden diese Mittel nicht detailliert genannt, da hier nur die übergeordneten Kontengruppen aufgeführt sind. Mit besten Grüßen