Geplante Baumfällungen? Markierungen an Alleebäumen der L90 Werder (Havel)

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dutzende von Alleebäumen an der L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert.

Sind diese Markierungen im Auftrag der Stadtverwaltung vorgenommen worden?
Welchen Hintergrund haben diese Markierungen?

Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Liegt eine Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bereits vor?
Welche Gründe wurden im Antrag an die Untere Naturschutzbehörde angeführt?
Für wann sind die Fällungen geplant?
Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten?
Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Du…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Baumfällungen? Markierungen an Alleebäumen der L90 Werder (Havel) [#27108]
Datum
17. März 2018 15:49
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Dutzende von Alleebäumen an der L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert. Sind diese Markierungen im Auftrag der Stadtverwaltung vorgenommen worden? Welchen Hintergrund haben diese Markierungen? Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen: Liegt eine Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bereits vor? Welche Gründe wurden im Antrag an die Untere Naturschutzbehörde angeführt? Für wann sind die Fällungen geplant? Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten? Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Darin möchten Sie Informationen zu einer Maßnahme…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
AW: Geplante Baumfällungen? Markierungen an Alleebäumen der L90 Werder (Havel) [#27108]
Datum
23. März 2018 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Darin möchten Sie Informationen zu einer Maßnahmen erhalten, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen und daher eine andere Behörde die aktenführende Stelle ist. Da Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ausdrücklich widersprochen haben, kann ich Ihre Anfrage nicht an die zuständige Behörde weiterleiten. Zuständige Behörde und aktenführende Stelle ist der Landesbetrieb Straßenwesen, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Ich werde mich damit an den Landesbetrieb Straßenwesen wenden. Mi…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Geplante Baumfällungen? Markierungen an Alleebäumen der L90 Werder (Havel) [#27108]
Datum
24. März 2018 16:37
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Ich werde mich damit an den Landesbetrieb Straßenwesen wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>