Geplante Bauvorhaben in Glinde / Kreis Stormarn

Anfrage an: Stadt Glinde

Die geplanten Bauvorhaben der Stadt Glinde / Kreis Stormarn
Beziehungsweise geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Mai 2015
  • Frist
    18. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Lars Stephan
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geplan…
An Stadt Glinde Details
Von
Lars Stephan
Betreff
Geplante Bauvorhaben in Glinde / Kreis Stormarn [#9828]
Datum
16. Mai 2015 22:52
An
Stadt Glinde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geplanten Bauvorhaben der Stadt Glinde / Kreis Stormarn Beziehungsweise geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Stephan <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lars Stephan << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Stephan

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Stadt Glinde
Sehr geehrter Herr Stephan, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email. Um Ihre Anfrage weiter bearbeiten zu …
Von
Stadt Glinde
Betreff
WG: Geplante Bauvorhaben in Glinde / Kreis Stormarn [#9828]
Datum
22. Mai 2015 08:31
Status
Sehr geehrter Herr Stephan, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email. Um Ihre Anfrage weiter bearbeiten zu können, müssen Sie bitte diese Anfrage präzisieren (§4 Abs. 2 IZG-SH). Meinen Sie Bauvorhaben von öffentlichen Gebäuden, wo die Stadt Glinde Bauherr ist? Oder meinen Sie die geplanten Bauvorhaben IN der Stadt Glinde? Welche Unterlagen möchten Sie genau bekommen bezüglich der geplanten Bauvorhaben? Veräußerungen von Grundstücken der Stadt Glinde an Projektträger sind aktuell zu diesem Zeitpunkt nicht geplant. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen