Geplante Parkraumbewirtschaftung

Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gebührenkalkulati…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Parkraumbewirtschaftung [#204383]
Datum
24. November 2020 18:50
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ vom 24.11.2020…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geplante Parkraumbewirtschaftung [#204383]
Datum
29. Dezember 2020 11:21
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ vom 24.11.2020 (#204383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ [#204383] [#204383]
Datum
18. Januar 2021 17:41
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage überfällig ist und die Verwaltung auch auf Nachfrage nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204383.pdf Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
19. Januar 2021 10:38
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 19.01.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.015 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in beantragte bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig Informationen über eine Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung. Sie finden seine Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/geplante-parkraumbewirtschaftung/ Herr Antragsteller/in hat nach meinem bisherigen Kenntnisstand keine Antwort auf seine Anfrage erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr Antragsteller/in hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 3. Februar 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe Herrn Antragsteller/in über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#204383] Sehr geehrte&…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#204383]
Datum
7. Februar 2021 12:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ vom 24.11.2020 (#204383) wurde von der VGV Bad Breisig immer noch nicht beantwortet. Die von Ihnen hierfür gesetzte Frist ist am 03.02.2021 abgelaufen. Bitte informieren Sie mich umgehend über das von Ihnen geplante weitere Vorgehen, da ich ansonsten versuchen werde, im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Kommunalaufsicht zu meinem Recht zu kommen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
8. Februar 2021 16:22
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 08.02.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.015 Ihr Zeichen: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - Informationsersuchen des Landesbeauftragten Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. Januar 2021 forderte ich Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, zu dem sich mir dargestellten Sachverhalt hinsichtlich des Antrags auf Informationszugang des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in bis spätestens 3. Februar 2021 Stellung zu nehmen. Die von mir gesetzte Frist ließen Sie ungenutzt verstreichen. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass Sie nach § 19b LTranspG verpflichtet sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie sind nach § 19b Nr. 1 LTranspG insbesondere verpflichtet, mir Auskunft zu meinen Fragen zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie erneut zur Stellungnahme bis 3. März 2021 auf. Sollten Sie diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen lassen, ziehe ich in Anwendung von § 19a Abs. 1 LTranspG eine Beanstandung und Unterrichtung Ihrer Aufsichtsbehörde in Erwägung. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Parkraumbewirtschaftung # 204383 Sehr Antragsteller/in zum Thema Parkraumbewirtschaftung hat der Stadtrat Bad Bre…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Parkraumbewirtschaftung # 204383
Datum
12. Februar 2021 09:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in zum Thema Parkraumbewirtschaftung hat der Stadtrat Bad Breisig im Dezember 2020 die Detailabstimmungen für die genauen Rahmenbedingungen beschlossen. Auf dieser Basis werden nun die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenkalkulation von Seiten der Verwaltung und einem externen Dienstleister erstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Parkraumbewirtschaftung # 204383 [#204383] Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfra…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkraumbewirtschaftung # 204383 [#204383]
Datum
21. Februar 2021 21:34
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ vom 24.11.2020 (#204383) haben Sie mir geantwortet, dass der Stadtrat Bad Breisig im Dezember 2020 die Detailabstimmungen für die genauen Rahmenbedingungen beschlossen hat. Auf dieser Basis würden nun die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenkalkulation von Seiten der Verwaltung und einem externen Dienstleister erstellt. Ich habe die fragliche Sitzung im Videostream verfolgt und laut Verbandsbürgermeister Caspers wurde eine WiBe durchgeführt und er unterstrich diese Aussage mit der Bemerkung "die Maßnahme rechnet sich auf jeden Fall". Daher muss bereits eine WiBe vorliegen. Und genau auf diese bezieht sich meine Anfrage. Daher bitte ich erneut um Vorlage dieser WiBe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Parkraumbewirtschaftung # 204383 Parkraumbewirtschaftung # 204383 Sehr Antragsteller/in zum Thema Parkraumbewirtsc…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Parkraumbewirtschaftung # 204383
Datum
24. März 2021 15:47
Status
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Parkraumbewirtschaftung # 204383 Sehr Antragsteller/in zum Thema Parkraumbewirtschaftung hat der Stadtrat Bad Breisig im Dezember 2020 die Detailabstimmungen für die genauen Rahmenbedingungen beschlossen. Auf dieser Basis werden nun die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenkalkulation von Seiten der Verwaltung und einem externen Dienstleister erstellt. In der Stadtratssitzung vom Dezember 2020 wurde unter Vorbehalt prognostiziert, dass sich die geplanten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen rechnen. Diese Aussage wurde auf Grundlage von ersten Recherchen u.a. bei vergleichbaren Kommunen getätigt und unterlag keiner detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnung, sondern einer geschätzten Kosten- und Nutzenrechnung. Die finale Auswertung der Angebote über die Anschaffung der technischen Infrastruktur ist noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Parkraumbewirtschaftung # 204383 [#204383] Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom 24.03.2021 schr…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkraumbewirtschaftung # 204383 [#204383]
Datum
2. Juli 2021 19:50
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom 24.03.2021 schrieben Sie, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenkalkulation von Seiten der Verwaltung und einem externen Dienstleister erstellt werden. Da anscheinend derzeit bereits die ersten Fundamente für die Automaten erstellt werden, sollte die WiBe zwischenzeitlich vorliegen. Ich bitte Sie daher nochmal um die Übersendung der entsprechenden WiBe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ [#204383]
Datum
19. Juli 2021 20:52
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Trotz meiner erneuten Nachfrage bei der VGV Bad Breisig erhalte ich von dort keine Antwort. Da die Ausschreibung erfolgt ist und scheinbar die ersten baulichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Automaten geschaffen werden, sollte die von mir begehrte Gebührenkalkulation und WiBe der Verwaltung vorliegen. Ich bitte sie daher nochmals um Vermittlung in dieser Angelegenheit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204383.pdf - 2021-02-12_1-image2f2f80.JPG - 2021-02-12_1-imagedd2e74.GIF - 2021-02-12_1-imagee379c5.JPG - 2021-03-24_1-imageab8bcb.JPG - 2021-03-24_1-imaged3dc0d.GIF - 2021-03-24_1-imagef224e8.JPG Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte f…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
3. August 2021 07:34
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de <http://www.datenschutz.rlp.de/> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 03.08.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.015 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24. November 2020 beantragte Herr Antragsteller/in Antragsteller/in bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig die Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung. Nach der Vermittlung durch unsere Behörde haben Sie die Anfrage von Herrn Antragsteller/in dahingehend beantwortet, dass der Stadtrat Bad Breisig im Dezember 2020 die Detailabstimmungen für die genauen Rahmenbedingungen beschlossen habe und auf dieser Basis nun die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Kostenkalkulation von Seiten der Verwaltung und einem externen Dienstleister erstellt wird. Mit E-Mail vom 2. Juli 2021 äußerte sich Herr Antragsteller/in dahingehend, dass er aufgrund des Baubeginns bereits vom Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausgeht. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie nach § 19 b LTranspG auf, bis zum 18. August 2021 dazu Stellung zu nehmen, ob die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bereits zumindest im Entwurf vorliegt. Sofern das Dokument bereits als Entwurf vorliegt, fordere ich Sie auf, dazu Stellung zu nehmen, ob der Offenlegung des Dokuments Ausnahmegründe nach Maßgabe des Landestransparenzgesetzes (u.a. entgegenstehende Belange) entgegenstehen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe Herrn Antragsteller/in über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#204383] Sehr <…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#204383]
Datum
19. August 2021 13:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Parkraumbewirtschaftung“ vom 24.11.2020 (#204383) wurde leider immer noch nicht beantwortet. Sie hatten der VGV eine Frist bis zum 18.08.21 gesetzt. Diese scheint ebenfalls erfolglos abgelaufen zu sein. Ich möchte Sie daher gerne um nochmalige Unterstützung bitten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtsch…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung
Datum
25. August 2021 10:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Kalkulation der Parkraumbewirtschaftung können wir Ihnen folgende Informationen geben: Im Rahmen der Kalkulation der Parkraumbewirtschaftung wurden insgesamt 477 Parkplätze zugrunde gelegt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bewirtschaftungsflächen: Bahnhof Bad Breisig = 154 Plätze Kurpark (Ausnahme Fläche vor der Tourist-Information) = 35 Plätze Zentralparkplatz = 86 Plätze Zehner- /Grabenstraße = 40 Plätze Schmittgasse = 17 Plätze Römer-Thermen = 80 Plätze Im Brinken = 35 Plätze Parkplatz Bahnhof B9 = 30 Plätze Die Gebühren gemäß der Gebührenkalkulation unterscheiden je nach Bewirtschaftungsfläche zwischen Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Bei einigen Parkflächen ist zu beachten, dass mittels der sog. „Brötchentaste“ die ersten 60 Minuten gebührenfrei sind. Unter Berücksichtigung dieser Gebühren ergeben sich für die o. g. 477 Parkplätze jährliche Einnahmen in Höhe von insgesamt rd. 84.000,00 €. Demgegenüber stehen laufende Aufwendungen wie Personalkosten, Software-, Service- und Wartungskosten der Parkscheinautomaten sowie der Zahlungsverbuchung und die Kosten für die Abschreibung in Höhe von insgesamt rund 42.500 €. Für die Kalkulation der Parkraumbewirtschaftung ergibt sich demnach ein Betrag in Höhe von + 41.500,00 €. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewir…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung
Datum
26. August 2021 07:51
Status
Warte auf Antwort
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de <http://www.datenschutz.rlp.de/> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 26.08.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.015 Sehr Antragsteller/in die Verbandsgemeinde Bad Breisig hat mit der nachfolgenden E-Mail Ihre Anfrage beantwortet. Der Vorgang wird damit geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumb…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: fragdenstaat Anfrage 204383 Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung [#204383]
Datum
29. August 2021 21:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider geben Sie in Ihrer Antwort nur das Endergebnis der kalkulierten Summen an. Die anderen Informationen wie z.B. die Anzahl der Parkplätze sind bereits im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Was weiterhin fehlt, ist die detaillierte Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Da Ihnen diese in digitaler Form vorliegen sollten, dürfte auch deren Bereitstellung kein Problem sein. Ich bitte daher hiermit erneut um die Bereitstellung der angefragten Unterlagen. Sollten mir diese nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen vorliegen, werde ich mit meinem Anliegen, nicht zuletzt aufgrund der schleppenden Bearbeitung meiner Anfrage, an die Kommunalaufsicht wenden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
[#204383] Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung Sehr Antrag…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
[#204383] Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung
Datum
13. September 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in nachfolgend senden wir Ihnen die Gebührenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage an Kommunalaufsicht
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage an Kommunalaufsicht
Datum
19. September 2021
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Schreiben der Kommunalaufsicht
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben der Kommunalaufsicht
Datum
21. Januar 2022
Status