Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2024 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, die wir wie folgt beantworten:
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag verabschiedet und am 22. März 2024 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz trat am 1. April in Kraft. Die Regelungen für die Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ausführungen zum Kinder- und Jugendschutz finden sich unter anderem in Kapitel 2 "Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" und Kapitel 4, Abschnitt 4 "Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention in Anbauvereinigungen".
Die Erlassung entsprechender Rechtsvorschriften in den Ländern kann erst auf Grundlage der konkreten Regelungen im Bundesgesetz erfolgen. Hierzu befinden sich die entsprechenden Ressorts aktuell in der Abstimmung. Wir bitten um Verständnis, dass wir über laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes keine Auskunft erteilen.
Im Bereich der Suchtprävention, die auch dem Kinder- und Jugendschutz dient, sind die verschiedenen Akteure auf Landesebene im Rahmen der AG Suchtprävention vernetzt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien, des Landkreis- und Städtetags, der Kranken- und Rentenversicherungen, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, (KVJS), der Landesärztekammer Baden-Württemberg und weiteren Akteuren auch die Aktion Jugendschutz - Landesstelle Baden-Württemberg (ajs). Geleitet wird die AG vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg gibt es in fast allen Stadt- und Landkreisen Kommunale Suchtbeauftragte bzw. Beauftragte für Suchtprävention (KSB/BfS). Diese initiieren, koordinieren und vernetzen Maßnahmen und entwickeln in fachlicher Abstimmung mit den Suchtberatungsstellen und den Beteiligten in den jeweiligen Suchthilfenetzwerken Strukturen und gemeinsame Handlungskonzepte für ein zielgerichtetes Zusammenwirken vor Ort. Dazu gehört auch, dass die örtlichen zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Strukturen zurückgreifen können, wenn sie vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes auf die Inanspruchnahme von Frühinterventionsprogrammen oder vergleichbare Maßnahmen hinwirken. Die Kommunalen Suchtbeauftragten und Beauftragten für Suchtprävention werden ebenso wie die Suchtberatungsstellen vom Land anteilig gefördert.
Im Rahmen des jetzt beschlossenen Cannabisgesetzes war von Anfang an ein wesentlicher Kritikpunkt der Länder, dass sich der Bund nicht an den Kosten für die Verstärkung der Prävention auf Ebene der Länder und Kommunen beteiligt. In Baden-Württemberg setzen wir bei der Cannabisprävention, auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor allem auf evaluierte Programme, die möglichst flächendeckend angeboten werden sollen. Unterstützende Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen der Cannabisprävention, wie z. B. Schulungen zum Methodenset Cannabisprävention "Grüner Koffer" (inklusive Kofferproduktion) werden genutzt. Eine erste Multiplikatorenschulung findet im Mai 2024 statt. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen im Bereich Suchtprävention durch die BZgA entsprechend § 8 (CanG) muss darüber hinaus abgewartet werden.
Mit freundlichen Grüßen