Geplante Präventionsarbeit bis zum 01.10 (CanG)

Aus den Medien konnte ich entnehmen, dass Herr Minister Lucha mehr Zeit zur Vorbereitung auf das Cannabiskontrollgesetz fordert. Hierbei wurde die Argumentation angeführt, dass insbesondere für den Jugend- und Kinderschutz offene Baustellen herrschen. Daher interessieren mich Themen rund um den Komplex:

- Welche Maßnahmen zum Jugend- und Kinderschutz in Verbindung mit dem Cannabiskontrollgesetz hat das Ministerium seit dem ersten Entwurf Mitte 2023 geplant und umgesetzt?
- Welche Maßnahmen möchte das Ministerium zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen bis zum 01.10. umsetzen?
- Bitte senden Sie mir Entwürfe, Fahrpläne oder andere Dokumente, aus denen diese Planungen hervorgehen.
- Mit welchen Interessensvertretungen und Organisationen arbeitet das Ministerium im Rahmen des Jugend- und Kinderschutzes rund um den Themenkomplex Cannabiskontrollgesetz zusammen?

Aufgrund der Aktualität des Themas freue ich mich über eine schnelle Bearbeitung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage zeitnah.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus den Medien konnte ich entnehme…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Präventionsarbeit bis zum 01.10 (CanG) [#302966]
Datum
12. März 2024 19:08
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus den Medien konnte ich entnehmen, dass Herr Minister Lucha mehr Zeit zur Vorbereitung auf das Cannabiskontrollgesetz fordert. Hierbei wurde die Argumentation angeführt, dass insbesondere für den Jugend- und Kinderschutz offene Baustellen herrschen. Daher interessieren mich Themen rund um den Komplex: - Welche Maßnahmen zum Jugend- und Kinderschutz in Verbindung mit dem Cannabiskontrollgesetz hat das Ministerium seit dem ersten Entwurf Mitte 2023 geplant und umgesetzt? - Welche Maßnahmen möchte das Ministerium zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen bis zum 01.10. umsetzen? - Bitte senden Sie mir Entwürfe, Fahrpläne oder andere Dokumente, aus denen diese Planungen hervorgehen. - Mit welchen Interessensvertretungen und Organisationen arbeitet das Ministerium im Rahmen des Jugend- und Kinderschutzes rund um den Themenkomplex Cannabiskontrollgesetz zusammen? Aufgrund der Aktualität des Themas freue ich mich über eine schnelle Bearbeitung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage zeitnah.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302966/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2024 an das Ministerium für Soz…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Geplante Präventionsarbeit bis zum 01.10 (CanG) [#302966]
Datum
10. April 2024 10:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. März 2024 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, die wir wie folgt beantworten: Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag verabschiedet und am 22. März 2024 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz trat am 1. April in Kraft. Die Regelungen für die Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ausführungen zum Kinder- und Jugendschutz finden sich unter anderem in Kapitel 2 "Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" und Kapitel 4, Abschnitt 4 "Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention in Anbauvereinigungen". Die Erlassung entsprechender Rechtsvorschriften in den Ländern kann erst auf Grundlage der konkreten Regelungen im Bundesgesetz erfolgen. Hierzu befinden sich die entsprechenden Ressorts aktuell in der Abstimmung. Wir bitten um Verständnis, dass wir über laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes keine Auskunft erteilen. Im Bereich der Suchtprävention, die auch dem Kinder- und Jugendschutz dient, sind die verschiedenen Akteure auf Landesebene im Rahmen der AG Suchtprävention vernetzt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien, des Landkreis- und Städtetags, der Kranken- und Rentenversicherungen, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, (KVJS), der Landesärztekammer Baden-Württemberg und weiteren Akteuren auch die Aktion Jugendschutz - Landesstelle Baden-Württemberg (ajs). Geleitet wird die AG vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg gibt es in fast allen Stadt- und Landkreisen Kommunale Suchtbeauftragte bzw. Beauftragte für Suchtprävention (KSB/BfS). Diese initiieren, koordinieren und vernetzen Maßnahmen und entwickeln in fachlicher Abstimmung mit den Suchtberatungsstellen und den Beteiligten in den jeweiligen Suchthilfenetzwerken Strukturen und gemeinsame Handlungskonzepte für ein zielgerichtetes Zusammenwirken vor Ort. Dazu gehört auch, dass die örtlichen zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Strukturen zurückgreifen können, wenn sie vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes auf die Inanspruchnahme von Frühinterventionsprogrammen oder vergleichbare Maßnahmen hinwirken. Die Kommunalen Suchtbeauftragten und Beauftragten für Suchtprävention werden ebenso wie die Suchtberatungsstellen vom Land anteilig gefördert. Im Rahmen des jetzt beschlossenen Cannabisgesetzes war von Anfang an ein wesentlicher Kritikpunkt der Länder, dass sich der Bund nicht an den Kosten für die Verstärkung der Prävention auf Ebene der Länder und Kommunen beteiligt. In Baden-Württemberg setzen wir bei der Cannabisprävention, auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor allem auf evaluierte Programme, die möglichst flächendeckend angeboten werden sollen. Unterstützende Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen der Cannabisprävention, wie z. B. Schulungen zum Methodenset Cannabisprävention "Grüner Koffer" (inklusive Kofferproduktion) werden genutzt. Eine erste Multiplikatorenschulung findet im Mai 2024 statt. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen im Bereich Suchtprävention durch die BZgA entsprechend § 8 (CanG) muss darüber hinaus abgewartet werden. Mit freundlichen Grüßen