Geplante Sperrung der Fußgängerbrücke über die Donau

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Presseberichten (u.a. Schwäbische Zeitung vom 14. Februar 2023) plant Ihre Behörde, während der Bauzeit des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm (B10/B28) die flußabwärts gelegene Fuß- und Radwegbrücke zu sperren.

Daraus schließe ich, dass, obwohl das Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde, sich Ihre entsprechenden Planungen verfestigt haben und nach außen kommuniziert wurden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Unterlagen, aus denen die geplante Sperrung hervorgeht, einschließlich Begründung, Verkehrsprognosen und ähnlichen Informationen.
- Kommunikation zu dieser geplanten Sperrung mit anderen Behörden, insbesondere den Städten Ulm und Neu-Ulm

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Insbesondere handelt es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen.

Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Jens Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Presseberichten (u.a. Schwäbische Zeitung vom…
An Staatliches Bauamt Krumbach Details
Von
Jens Müller
Betreff
Geplante Sperrung der Fußgängerbrücke über die Donau [#270581]
Datum
16. Februar 2023 23:55
An
Staatliches Bauamt Krumbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Presseberichten (u.a. Schwäbische Zeitung vom 14. Februar 2023) plant Ihre Behörde, während der Bauzeit des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm (B10/B28) die flußabwärts gelegene Fuß- und Radwegbrücke zu sperren. Daraus schließe ich, dass, obwohl das Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde, sich Ihre entsprechenden Planungen verfestigt haben und nach außen kommuniziert wurden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen, aus denen die geplante Sperrung hervorgeht, einschließlich Begründung, Verkehrsprognosen und ähnlichen Informationen. - Kommunikation zu dieser geplanten Sperrung mit anderen Behörden, insbesondere den Städten Ulm und Neu-Ulm Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Insbesondere handelt es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller Anfragenr: 270581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270581/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatliches Bauamt Krumbach
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2023. Während des Ersatzneubaus der Ad…
Von
Staatliches Bauamt Krumbach
Betreff
Geplante Sperrung der Fußgängerbrücke über die Donau [#270581]
Datum
28. Februar 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2023. Während des Ersatzneubaus der Adenauerbrücke im Zuge der B10 über die Donau wird der Fußgängersteg über die Donau gesperrt. Leider ist die Nutzung des bestehenden Stegs über die Donau während der Bauzeit aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Wir sind uns der Verkehrsbedeutung des Stegs für den Fußgänger- und Radverkehr bewusst und arbeiten aktuell an einer zufriedenstellenden und sinnvollen Lösung. Wie Sie der aktuellen Presse entnehmen können, befinden wir uns derzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Städten Ulm und Neu-Ulm. Hinsichtlich der gewünschten Unterlagen verweisen wir auf das erforderliche Planfeststellungsverfahren. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals diesen Jahres. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Mit freundlichen Grüßen