Geplanter Zeitpunkt und Umfang: Liberalisierung des Namensrechtes

Ein im Januar 2022 veröffentlichtes Interview mit Justizminister Dr. Marco Buschmann erwähnte eindeutig das Vorhaben, das Namensrecht für Ehepartner und deren Kinder zu liberalisieren. Gibt es für dieses Vorhaben schon einen konkreten Umsetzungplan?
Als junges Paar, das durch seinen Familiennamen gerne Partnerschaft auf Augenhöhe statt Übergang des einen in den Besitz des anderen ausdrücken möchte, sind wir sehr interessiert daran, wann Deutschland die bestehende archaische Regelung abschafft.
Daher interessiert uns natürlich der geplante Zeitpunkt der Umsetzung dieser Ankündigung und das geplante Ausmaß der Liberalisierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein im Januar 202…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplanter Zeitpunkt und Umfang: Liberalisierung des Namensrechtes [#248161]
Datum
3. Mai 2022 11:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein im Januar 2022 veröffentlichtes Interview mit Justizminister Dr. Marco Buschmann erwähnte eindeutig das Vorhaben, das Namensrecht für Ehepartner und deren Kinder zu liberalisieren. Gibt es für dieses Vorhaben schon einen konkreten Umsetzungplan? Als junges Paar, das durch seinen Familiennamen gerne Partnerschaft auf Augenhöhe statt Übergang des einen in den Besitz des anderen ausdrücken möchte, sind wir sehr interessiert daran, wann Deutschland die bestehende archaische Regelung abschafft. Daher interessiert uns natürlich der geplante Zeitpunkt der Umsetzung dieser Ankündigung und das geplante Ausmaß der Liberalisierung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248161/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Mai 2022. Ich fasse Ihre E-Mail a…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Geplanter Zeitpunkt und Umfang: Liberalisierung des Namensrechtes[#248161] - BMJ-ID: [27491002]
Datum
4. Mai 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Mai 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Bestrebungen, das Namensrecht zu ändern. Um das Reformbedürfnis zu konkretisieren, hatten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits 2018 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Lehre, Justiz und Verwaltung eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hatte in einem Eckpunktepapier vom 26. März 2020 Vorschläge für eine Reform des Namensrechts erarbeitet, welche auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter folgendem Link nachzulesen ist: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa... . In dieser Legislaturperiode soll nun nach dem Willen der Koalitionsparteien das Namensrecht liberalisiert werden. Im Koalitionsvertrag ist unter Zeile 3412 f. vorgesehen: „Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.“ Entsprechend dieser Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag werden das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium eine Reform des Namensrechts vorantreiben. Genau Angaben, welche Vorschläge in eine Reform übernommen werden, sowie zu einem detaillierten Zeitplan des Reformvorhabens können zurzeit nicht gemacht werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen