Geplantes Amazon Verteilzentrum in Schwarzenbach an der Saale

Anfrage an: Gemeinde Oberkotzau

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Frankenpostartikel „Drittes Amazon-Zentrum in der Region?“ vom 02.02.2021 hatten der erste und zweite Bürgermeister von Oberkotzau bereits Informationen über die geplante Ansiedlung des Amazon Verteilzentrums in Schwarzenbach an der Saale. Laut Berichterstattung waren die Stadträte von Schwarzenbach an der Saale noch nicht informiert. Dieser Sachverhalt legt nahe, dass Amazon auch an einer Ansiedlung in Oberkotzau interessiert war. Deshalb bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat Amazon wegen der Ansiedlung des Verteilzentrums mit dem Bürgermeister oder der Gemeinde Kontakt aufgenommen?
2. Wenn ja, sind daraus konkrete Gespräche entstanden?
3. Wenn ja, welcher Standorte wurden in Aussicht gestellt?

Ich bitte um eine Stellungnahme via Frag den Staat, da diese Informationen dem öffentlichen Interesse dienen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Frankenpostartikel „Drittes Amazon-Zentrum in de…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplantes Amazon Verteilzentrum in Schwarzenbach an der Saale [#210542]
Datum
5. Februar 2021 10:16
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Frankenpostartikel „Drittes Amazon-Zentrum in der Region?“ vom 02.02.2021 hatten der erste und zweite Bürgermeister von Oberkotzau bereits Informationen über die geplante Ansiedlung des Amazon Verteilzentrums in Schwarzenbach an der Saale. Laut Berichterstattung waren die Stadträte von Schwarzenbach an der Saale noch nicht informiert. Dieser Sachverhalt legt nahe, dass Amazon auch an einer Ansiedlung in Oberkotzau interessiert war. Deshalb bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Hat Amazon wegen der Ansiedlung des Verteilzentrums mit dem Bürgermeister oder der Gemeinde Kontakt aufgenommen? 2. Wenn ja, sind daraus konkrete Gespräche entstanden? 3. Wenn ja, welcher Standorte wurden in Aussicht gestellt? Ich bitte um eine Stellungnahme via Frag den Staat, da diese Informationen dem öffentlichen Interesse dienen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210542/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Oberkotzau
Sehr Antragsteller/in auch wenn wir Ihnen mitteilen müssen, dass Sie erst nach glaubhafter Darlegung Ihres Intere…
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Geplantes Amazon Verteilzentrum in Schwarzenbach an der Saale [#210542]
Datum
16. Februar 2021 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auch wenn wir Ihnen mitteilen müssen, dass Sie erst nach glaubhafter Darlegung Ihres Interesses ein Auskunftsrecht gem. Art.39BayDSG haben und die weiteren genannten Rechtsgrundlagen kein Auskunftsrecht in dieser Angelegenheit begründen, können wir die Art Ihres Interesses aufgrund aktueller Vorgänge in Oberkotzau bereits erahnen. Entsprechend teilen wir vorab mit, dass es zu keiner Zeit Gespräche zwischen Amazon und dem Markt Oberkotzau gegeben hat. Ihre weiteren gestellten Fragen sind somit obsolet. Mit freundlichen Grüßen