Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage nach Informationsfeiheitsgesetz

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG des Landes Baden Württemberg (BW) zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in BW voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"?

2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in BW?

3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in BW) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)?

4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten des Landes BW nicht zumutbare Mehrbelastungen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungen der betroffenen Geric…
An Rechnungshof Baden Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage nach Informationsfeiheitsgesetz [#302534]
Datum
8. März 2024 23:02
An
Rechnungshof Baden Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG des Landes Baden Württemberg (BW) zu folgenden Fragen: 1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in BW voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"? 2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in BW? 3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in BW) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)? 4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten des Landes BW nicht zumutbare Mehrbelastungen? Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302534/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rechnungshof Baden Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> dem Rechnungshof Baden-Württemberg sind keine Ergebnisse in Bezug auf die…
Von
Rechnungshof Baden Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage nach Informationsfeiheitsgesetz [#302534]
Datum
13. März 2024 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> dem Rechnungshof Baden-Württemberg sind keine Ergebnisse in Bezug auf die Arbeits- bzw. Mehrbelastung von Gerichten in Bezug auf das geplante Cannabisgesetz geplant. Auswertungen dieser Art liegen auch nicht in der Zuständigkeit des Rechnungshofs. Mit freundlichen Grüßen