Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage zu der Anzahl von abgeschlossenen Urteilen zu Cannabisdelikten und dem Arbeitsaufwand diese im Bundeszentralregister zu tilgen

Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG der freien Hansestadt Hamburg (HH) zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in HH voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"?

2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in HH?

3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in Hamburg) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)?

4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten der Stadt Hamburg nicht zumutbare Mehrbelastungen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen!

Ergebnis der Anfrage

Sie haben keine Prüfungen zu der Thematik durchgeführt / es liegen keine Prüfberichte dazu. Es geht um Wirtschaftlichkeitsrechnungen des Haushaltes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage zu der Anzahl von abgeschlossenen Urteilen zu Cannabisdelikten und dem Arbeitsaufwand diese im Bundeszentralregister zu tilgen [#302533]
Datum
8. März 2024 22:45
An
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG der freien Hansestadt Hamburg (HH) zu folgenden Fragen: 1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in HH voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"? 2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in HH? 3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in Hamburg) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)? 4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten der Stadt Hamburg nicht zumutbare Mehrbelastungen? Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat den gesetzlichen A…
Von
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage zu der Anzahl von abgeschlossenen Urteilen zu Cannabisdelikten und dem Arbeitsaufwand diese im Bundeszentralregister zu tilgen [#302533]
Datum
11. März 2024 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat den gesetzlichen Auftrag, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich ihrer Sondervermögen und Landesbetriebe zu überwachen (§81 LHO). Auf der Basis seiner Prüfungserkenntnisse informiert der Rechnungshof Bürgerschaft, Senat und Öffentlichkeit. Auch Anfragen auf Grundlage des HmbTG kann der Rechnungshof nur auf Grundlage eigener Prüfungserkenntnisse beantworten. Zu den von Ihnen gestellten Fragen liegen dem Rechnungshof keine Prüfungserkenntnisse vor. Mit freundlichem Gruß Friedhelm Imkampe Leiter der Präsidialabteilung Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Raum 712 Telefon +49 40 428 23 - 1770  Telefax +49 40 427 3-10570 <<E-Mail-Adresse>> www.rechnungshof.hamburg.de