Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Fragen zu abgeschlossenen Urteilen zu Cannabisdelikten
Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG der freien Hansestadt Hamburg (HH) zu folgenden Fragen:
1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in HH voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"?
2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in HH?
3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in Hamburg) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)?
4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten der Stadt Hamburg nicht zumutbare Mehrbelastungen auch im Zusammenhang mit möglicher Amnestie von Häftlingen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen!
Ergebnis der Anfrage
Händisch müssen ca. 4.000 potentiell betroffene Strafvollzugsverfahren geprüft werden, um ca. 700 vom CanG betroffene Fälle neu zu bewerten.
Auch ca. 300 Ermittlungsverfahren müssen ggf. anders bewertet werden. Der Arbeitsaufwand pro Fall ist nicht bekannt.
Noch ist auch nicht bekannt, wie viele Strafen (bei mehreren Straftaten) von Gerichten ggf. neu festgesetzt werden müssen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. März 2024
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13. April 2024
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