Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben
Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates und interessierten Bürgern sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt. Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen
Laut Gutachten Tosh wird ein RegenRückhalteBecken erforderlich. Diese RRB entwässert über einen neu zu verlegenden Entleerungskanal südlich der L 302 in den Hierscheider Graben. Im B-Plan findet sich keine verbindliche Aussage über die Größe und Lage des Beckens.
Nach den Ergebnissen von Tosh ist für das Bauvorhaben mit einem Rückhaltvolumen - je nach finaler Festlegung der Jährlichkeit - zwischen 404 [m³] und 843 [m³] zu planen.
Das RRB entwässert über einen neu zu verlegenden ca. 70 m langen Entleerungskanal, der südl. der L 302 in den Hierscheider Graben entwässert.
Auch dieser Entleerungskanal kreuzt die L 302.
Ist hierüber eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau erfolgt?
Wer trägt die Kosten für Bau und Unterhaltung dieses Kanals?
Ist die Verlegung dieses Entleerungskanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt?
Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich?
Wer trägt die Kosten und die Unterhaltung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Antwort verspätet
-
Datum21. Dezember 2023
-
23. Januar 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!