Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben

Anfrage an: Eppelborn, Gemeinde

Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates und interessierten Bürgern sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt. Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen

Laut Gutachten Tosh wird ein RegenRückhalteBecken erforderlich. Diese RRB entwässert über einen neu zu verlegenden Entleerungskanal südlich der L 302 in den Hierscheider Graben. Im B-Plan findet sich keine verbindliche Aussage über die Größe und Lage des Beckens.
Nach den Ergebnissen von Tosh ist für das Bauvorhaben mit einem Rückhaltvolumen - je nach finaler Festlegung der Jährlichkeit - zwischen 404 [m³] und 843 [m³] zu planen.
Das RRB entwässert über einen neu zu verlegenden ca. 70 m langen Entleerungskanal, der südl. der L 302 in den Hierscheider Graben entwässert.
Auch dieser Entleerungskanal kreuzt die L 302.
Ist hierüber eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau erfolgt?
Wer trägt die Kosten für Bau und Unterhaltung dieses Kanals?
Ist die Verlegung dieses Entleerungskanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt?
Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich?
Wer trägt die Kosten und die Unterhaltung?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Viele Sachverhalte zum geplanten E…
An Eppelborn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben [#295364]
Datum
21. Dezember 2023 14:06
An
Eppelborn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates und interessierten Bürgern sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt. Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen Laut Gutachten Tosh wird ein RegenRückhalteBecken erforderlich. Diese RRB entwässert über einen neu zu verlegenden Entleerungskanal südlich der L 302 in den Hierscheider Graben. Im B-Plan findet sich keine verbindliche Aussage über die Größe und Lage des Beckens. Nach den Ergebnissen von Tosh ist für das Bauvorhaben mit einem Rückhaltvolumen - je nach finaler Festlegung der Jährlichkeit - zwischen 404 [m³] und 843 [m³] zu planen. Das RRB entwässert über einen neu zu verlegenden ca. 70 m langen Entleerungskanal, der südl. der L 302 in den Hierscheider Graben entwässert. Auch dieser Entleerungskanal kreuzt die L 302. Ist hierüber eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau erfolgt? Wer trägt die Kosten für Bau und Unterhaltung dieses Kanals? Ist die Verlegung dieses Entleerungskanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt? Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich? Wer trägt die Kosten und die Unterhaltung? Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295364/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben“ vom 21.12.2023 (#29…
An Eppelborn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben [#295364]
Datum
25. Januar 2024 09:47
An
Eppelborn, Gemeinde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben“ vom 21.12.2023 (#295364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte seien Sie so nett und informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>