Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben
Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt, Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen
Thema Wasser
Das aus dem Gelände nördlich des Plangebietes durch die sogenannte Starkregenrinne zulaufende Niederschlagswasser soll über eine neu anzulegende Mulde oberhalb der Stützmauer zu den Einkaufsmärkten dem verrohrten Hierscheidergraben-Bach (Vorflutkanal DN 900) zugeleitet werden.
Wer trägt die Kosten für den Bau dieser Mulde?
Wer übernimmt die Unterhaltung der Mulde (Freihalten von Aufwuchs, Räumung nach einem Regenereignis)?
Wer trägt die Kosten der Unterhaltung?
Der vorhandene Vorflutkanal im Hierscheider Graben muss nach Aussage Gutachten ThoSH verlegt werden.
Wann wurde der Vorflutkanal gebaut und in welchem Zustand befindet er sich zu Zeit?
Wer ist Eigentümer des Vorflutkanals und wer ist verantwortlich für die Unterhaltung?
Wer trägt die Kosten der Verlegung des Kanals?
Ist die Unterquerung der L 302 von der Verlegung betroffen bzw. muss diese ebenfalls erneuert werden?
Ist die Verlegung des Vorflutkanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt? Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich?
Auf welche Flurstücke (Parzellen) wird der Vorflutkanal verlegt?
Wer wird zukünftig Eigentümer des verlegten Kanals und wer trägt die Verantwortung für die Unterhaltung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort verspätet
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Datum21. Dezember 2023
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23. Januar 2024
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