Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben

Anfrage an: Eppelborn, Gemeinde

Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt, Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen
Thema Wasser
Das aus dem Gelände nördlich des Plangebietes durch die sogenannte Starkregenrinne zulaufende Niederschlagswasser soll über eine neu anzulegende Mulde oberhalb der Stützmauer zu den Einkaufsmärkten dem verrohrten Hierscheidergraben-Bach (Vorflutkanal DN 900) zugeleitet werden.
Wer trägt die Kosten für den Bau dieser Mulde?
Wer übernimmt die Unterhaltung der Mulde (Freihalten von Aufwuchs, Räumung nach einem Regenereignis)?
Wer trägt die Kosten der Unterhaltung?

Der vorhandene Vorflutkanal im Hierscheider Graben muss nach Aussage Gutachten ThoSH verlegt werden.
Wann wurde der Vorflutkanal gebaut und in welchem Zustand befindet er sich zu Zeit?
Wer ist Eigentümer des Vorflutkanals und wer ist verantwortlich für die Unterhaltung?
Wer trägt die Kosten der Verlegung des Kanals?
Ist die Unterquerung der L 302 von der Verlegung betroffen bzw. muss diese ebenfalls erneuert werden?
Ist die Verlegung des Vorflutkanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt? Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich?
Auf welche Flurstücke (Parzellen) wird der Vorflutkanal verlegt?
Wer wird zukünftig Eigentümer des verlegten Kanals und wer trägt die Verantwortung für die Unterhaltung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Viele Sachverhalte zum geplanten E…
An Eppelborn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben [#295358]
Datum
21. Dezember 2023 13:48
An
Eppelborn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Sachverhalte zum geplanten Einkaufszentrum werden in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutiert. Auch den Mitgliedern des Gemeinderates sind viele Details des Vorhabens nicht bekannt, Die Begrünung zum B-Plan (4/23) lässt viele Fragen offen Thema Wasser Das aus dem Gelände nördlich des Plangebietes durch die sogenannte Starkregenrinne zulaufende Niederschlagswasser soll über eine neu anzulegende Mulde oberhalb der Stützmauer zu den Einkaufsmärkten dem verrohrten Hierscheidergraben-Bach (Vorflutkanal DN 900) zugeleitet werden. Wer trägt die Kosten für den Bau dieser Mulde? Wer übernimmt die Unterhaltung der Mulde (Freihalten von Aufwuchs, Räumung nach einem Regenereignis)? Wer trägt die Kosten der Unterhaltung? Der vorhandene Vorflutkanal im Hierscheider Graben muss nach Aussage Gutachten ThoSH verlegt werden. Wann wurde der Vorflutkanal gebaut und in welchem Zustand befindet er sich zu Zeit? Wer ist Eigentümer des Vorflutkanals und wer ist verantwortlich für die Unterhaltung? Wer trägt die Kosten der Verlegung des Kanals? Ist die Unterquerung der L 302 von der Verlegung betroffen bzw. muss diese ebenfalls erneuert werden? Ist die Verlegung des Vorflutkanals baurechtlich und wasserrechtlich durch die Satzung zum B-Plan abgedeckt? Wenn Nein, ist hier eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans erforderlich? Auf welche Flurstücke (Parzellen) wird der Vorflutkanal verlegt? Wer wird zukünftig Eigentümer des verlegten Kanals und wer trägt die Verantwortung für die Unterhaltung? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eppelborn, Gemeinde
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist heute eingegangen. Er wird allerdings erst frühesten…
Von
Eppelborn, Gemeinde
Betreff
AW: Geplantes Einkaufszentrum Hierscheider Graben [#295358]
Datum
21. Dezember 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist heute eingegangen. Er wird allerdings erst frühestens Anfang Januar 2024 von der zuständigen Sachbearbeiterin bearbeitet werden können, da das Rathaus zwischen den Feiertagen geschlossen ist. Viele Grüße