Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P)

Im Rahmen einer einheitlichen Ausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern Gerätewagen Dekontamination Personal (Dekon P) zur Verfügung, die von der jeweiligen obersten Katastrophenschutzbehörde auf einzelne Standorte im Land verteilt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Hessische Ministerium des Inneren:
1) Wie viele GW Dekon-P sind insgesamt in Hessen stationiert?
2) Bei welchen Einheiten sind die jeweiligen Fahrzeuge stationiert?
3) Verfügt das Ministerium über ein diesbezügliches Einsatzmittelregister nach § 31 HBKG?
4) Wie und von wem werden die Fahrzeuge im Rahmen überörtlicher Hilfe alarmiert (gibt es eine entsprechende AAO)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer einheitlichen Aus…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) [#300564]
Datum
19. Februar 2024 19:02
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer einheitlichen Ausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern Gerätewagen Dekontamination Personal (Dekon P) zur Verfügung, die von der jeweiligen obersten Katastrophenschutzbehörde auf einzelne Standorte im Land verteilt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich das Hessische Ministerium des Inneren: 1) Wie viele GW Dekon-P sind insgesamt in Hessen stationiert? 2) Bei welchen Einheiten sind die jeweiligen Fahrzeuge stationiert? 3) Verfügt das Ministerium über ein diesbezügliches Einsatzmittelregister nach § 31 HBKG? 4) Wie und von wem werden die Fahrzeuge im Rahmen überörtlicher Hilfe alarmiert (gibt es eine entsprechende AAO)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 300564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300564/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P)“ vom 19.02.2024 …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) [#300564]
Datum
27. März 2024 19:30
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P)“ vom 19.02.2024 (#300564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-24/007 Sehr geehrter Herr Kempfer, mit E-Mail vom 19. Februar 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) [#300564]
Datum
2. April 2024 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
14,9 KB
II 6-01a01.23-04-24/007 Sehr geehrter Herr Kempfer, mit E-Mail vom 19. Februar 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen Auskunft auf Fragen zur Verteilung und zum Einsatz der vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Gerätewagen Dekontamination Personal (Dekon P) zu erteilen. Die Hessische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren die Rekordsumme von knapp 80 Millionen Euro in die umfängliche Ausstattung und technische Modernisierung des hessischen Katastrophenschutzes investiert. Dank dieser Ausstattungsoffensive hat das Land die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz seit dem Jahr 2008 von 278 auf knapp 800 mehr als verdoppelt. Hiervon sind 26,5 Mio. Euro in die Ausstattung der Sanitäts- und Betreuungszüge sowie über 2,5 Mio. Euro in die Ausstattung der Wasserrettungseinheiten geflossen. Neben den Fahrzeugen des Landes für den Katastrophenschutz werden auch durch den Bund Fahrzeuge für Zwecke des Zivilschutzes beschafft und den Ländern zugewiesen. Die Fahrzeuge (LF KatS, SW-KatS, GW-CBRN Erkundung, GW-Dekon P, GW-San, KTW-B, GW-Bt, MTW-Bt) werden den Aufgabenbereichen Brandschutz, GABC-Abwehr, Sanitätswesen und Betreuungsdienst zugeordnet. Dem Land Hessen sind insgesamt 26 GW-Dekon-P zugewiesen, die bei kommunalen Feuerwehren in den Zuständigkeitsbereichen der unteren KatS-Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) stationiert sind. Die Verteilung der Fahrzeuge ist aus der Anlage zu ersehen. Die überörtliche allgemeine Hilfe wird im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) geregelt. • § 4 Abs. 1 Nr.4 HBKG (Planungen der Aufgaben der Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land Hessen) • § 4 Abs. 2 HBKG (allgemeine Regelung zur organisatorischen Zusammenfassung der Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes) Da in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein GW-Dekon P stationiert ist, obliegt die Alarmierung der bei den unteren KatS-Behörden eingerichteten örtlich zuständigen Zentralen Leitstelle (Integrierte Leitstelle). Dieses Verfahren erfolgt gleichermaßen bei örtlichen und überörtlichen Einsätzen. Einsätze im Rahmen der landesweiten und länderübergreifenden Hilfe werden durch das Innenministerium als oberste KatS-Behörde veranlasst. Grundlage hierfür ist der Sonderschutzplan „Landesweite und länderübergreifende Hilfe“. In diesem Sonderschutzplan ist u.a. geregelt, dass Einsätze der länderübergreifenden Hilfe die Anforderung über das im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtete gemeinsame Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) koordiniert werden. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Kempfer
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage. Zu Ihrer Informatio…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) [#300564]
Datum
3. April 2024 14:31
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage. Zu Ihrer Informationen teile ich Ihnen nachfolgend die Standorte aller in Rheinland-Pfalz stationierten GW Dekon-P mit, die im Rahmen der überörtlichen Hilfe über das GMLZ angefordert werden können. Standorte: - Ahrweiler - Kirchen - Osthofen - Wachenheim - Bad Kreuznach - Kues - Birkenfeld - Waxweiler - Blankenrath - Eisenberg - Kandel - Enkenbach-Alsenborn - Schönenberg-Kübelberg - Bingen-Kempten - Miesenheim - Neustadt/Wied - Emmelshausen - Hahnstätten - Friedelsheim-Gönnheim - Thaleischweiler-Wallhaben - Wincheringen - Jünkerath - Rennerod - Frankenthal - Kaiserslautern - Koblenz - Landau - Ludwigshafen - Mainz - Neustadt a.d. W. - Pirmasens - Speyer - Trier - Worms - Zweibrücken Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass sich einige der Fahrzeuge im grenzahen Bereich zu Hessen befinden, so dass sich für die Alarmierung ggf. auch eine bilaterale Vereinbarung mit dem entsprechenden Leitstellenbereich in RLP anbieten würde. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Standorte zu: - Rennerod - Hahnstätten - Mainz - Frankenthal - Ludwigshafen - Worms - Bingen Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 300564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300564/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>