Gerichtsstatistik Bereich Asyl

Gerichtsstatistik zu Klagen, Berufungen und Revisionen im Bereicht Asyl (insbesondere also Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge), aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat, möglichst disjunkte Berichtszeiträume, also keine Aggregation ab Anfang des Jahres; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen. So wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/4961-ergaenzende-informationen-zur-asylstatistik-fuer-das-zweite-quartal-des-jahres-2018, Frage 20, Antwort auf Seite 43.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Sun-Tsung Kim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerichtsstatisti…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sun-Tsung Kim
Betreff
Gerichtsstatistik Bereich Asyl [#34261]
Datum
28. Oktober 2018 11:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerichtsstatistik zu Klagen, Berufungen und Revisionen im Bereicht Asyl (insbesondere also Klagen gegen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge), aufgeschlüsselt nach: Quartal oder Monat, möglichst disjunkte Berichtszeiträume, also keine Aggregation ab Anfang des Jahres; Herkunftsland; Gerichtsentscheidungen. So wie in den Antworten zu den Kleinen Anfragen "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik". Beispiel: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/4961-ergaenzende-informationen-zur-asylstatistik-fuer-das-zweite-quartal-des-jahres-2018, Frage 20, Antwort auf Seite 43.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1786 Sehr geehrte Frau Kim, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Gerichtsstatistik Bereich Asyl [#34261] - (#1786)
Datum
29. Oktober 2018 10:25
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1786 Sehr geehrte Frau Kim, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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Sun-Tsung Kim
Sehr geehrte/r Frau oder Herr Felchner, ZII4-13002/4#1786 heute haben Sie mich aufgefordert, meine Postanschrift …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sun-Tsung Kim
Betreff
AW: IFG - Gerichtsstatistik Bereich Asyl [#34261] - (#1786) [#34261]
Datum
29. Oktober 2018 12:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau oder Herr Felchner, ZII4-13002/4#1786 heute haben Sie mich aufgefordert, meine Postanschrift mitzuteilen. Dem komme ich nach. Meine persönliche email-Adresse ist: <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 34261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>