Gerichtsurteile oder Auskunft zu Urteilen aus 1994 wg Kindesmissbrauch des Christian (Stefan) Brückner

Die Würzburger Gerichtsurteile oder zumindest eine Bestätigung derselben betr. Christian Brückner zum Kindesmissbrauch aus 1994.
Wir werden seit Wochen mit ständig anderslautenden Informationen zu Christian Brückners Jugendjahren und Anzeigen /Verurteilungen wg Kindesmissbrauch konfrontiert.
Sowohl die Presse als auch die Justiz widersprechen sich teilweise.
Dem Christian B. sollen ausser der Entführung Madeleine McCanns auch noch andere Entführungen/Morde von/an Kindern zur Last gelegt werden, also besteht ein immenses berechtigtes öffentliches Interesse.
Da wir als Bürger einen Anspruch auf wahre und sorgfältige Berichterstattung sowohl der Medien als auch der Justiz-Behörden haben, bitte ich heute Sie um Information zur Orientierung.
Herr B. soll sowohl im September 1993 als auch im März 1994 versucht haben, ein Kind zu missbrauchen. Beides kam zur Anzeige und vor das Amtsgericht. Dies wurde jedenfalls so verbreitet.
Da diese Anzeigen/Urteile aus 1994 stammen sollen und somit abgeschlossen sind, sollte einer Klärung juristisch nichts im Wege stehen.
Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe und verbleibe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Würzburger Ge…
An Staatsanwaltschaft Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtsurteile oder Auskunft zu Urteilen aus 1994 wg Kindesmissbrauch des Christian (Stefan) Brückner [#192172]
Datum
7. Juli 2020 14:01
An
Staatsanwaltschaft Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Würzburger Gerichtsurteile oder zumindest eine Bestätigung derselben betr. Christian Brückner zum Kindesmissbrauch aus 1994. Wir werden seit Wochen mit ständig anderslautenden Informationen zu Christian Brückners Jugendjahren und Anzeigen /Verurteilungen wg Kindesmissbrauch konfrontiert. Sowohl die Presse als auch die Justiz widersprechen sich teilweise. Dem Christian B. sollen ausser der Entführung Madeleine McCanns auch noch andere Entführungen/Morde von/an Kindern zur Last gelegt werden, also besteht ein immenses berechtigtes öffentliches Interesse. Da wir als Bürger einen Anspruch auf wahre und sorgfältige Berichterstattung sowohl der Medien als auch der Justiz-Behörden haben, bitte ich heute Sie um Information zur Orientierung. Herr B. soll sowohl im September 1993 als auch im März 1994 versucht haben, ein Kind zu missbrauchen. Beides kam zur Anzeige und vor das Amtsgericht. Dies wurde jedenfalls so verbreitet. Da diese Anzeigen/Urteile aus 1994 stammen sollen und somit abgeschlossen sind, sollte einer Klärung juristisch nichts im Wege stehen. Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe und verbleibe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192172/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Würzburg
Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Oberstaatsanwalt Brunn…
Von
Staatsanwaltschaft Würzburg
Betreff
Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20
Datum
16. Juli 2020 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Oberstaatsanwalt Brunner übersende ich Ihnen anliegend ein Antwortschreiben vom 15.07.2020 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20 [#192172] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! …
An Staatsanwaltschaft Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20 [#192172]
Datum
17. Juli 2020 14:59
An
Staatsanwaltschaft Würzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Nachdem das Amtsgericht Würzburg auf die Staatsanwaltschaft Würzburg verwies, daß die vermeintlichen Urteile zum Kindesmissbrauch des Herrn Brückner aus 1993/1994 nur dort archiviert würden, lehnen Sie nun das Auskunftsersuchen ab, indem Sie ein berechtigtes Interesse nach §475 Abs.1, 4 StPO nicht erkennen. Wenn in so einem Fall von internationalem Ausmass mit täglich wechselnden und sich teilweise widersprechenden Pressemeldungen aus Deutschland, Großbritannien, Portugal für den Bürger zum Erhärten der Vorwürfe gegen Herr Brückner immer wieder auf diese alten Urteile verwiesen wird, besteht da schon ein berechtigtes Interesse....zumindest auf AUSKUNFT, ob es diese frühen Urteile wegen Kindesmissbrauch überhaupt gab. Das Amtsgericht Hannover hat dazu Folgendes auf seiner Webseite veröffentlicht: Urteilsabschriften Sie können Fotokopien oder Abschriften von Urteilen oder anderen Entscheidungen in anonymisierter Form, also ohne Parteibezeichnung, vom Amtsgericht schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens anfordern, wenn Sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen. Ein rechtliches Interesse wird regelmäßig bejaht, wenn die Entscheidung in den Medien bereits veröffentlicht oder behandelt worden ist. https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/service/besondere_besucherinformationen/akteneinsicht_und_urteilsabschriften/-63428.html Dazu ist zu bemerken, daß die Gerichtsurteile - für mich auch logisch- beim Amtsgericht Hannover verbleiben... warum ist das im Fall Brückner anders und die Akten sind angeblich NICHT im Amtsgericht Würzburg, sondern nur bei der Staatsanwaltschaft archiviert? Außer der Bitte um Beantwortung dieser Frage melde ich hiermit also weiterhin öffentliches berechtigtes Interesse an der Verifizierung der Behauptungen zahlreicher Medienanstalten, ob es in 1993/1994 Verurteilungen des Herrn Brückner wg Kindesmissbrauch gab. Dies wäre nur eine Auskunft und nicht eine Akteneinsicht. Bezugnehmend auf die Erläuterung des Amtsgerichts Hannover oben trifft es zu, daß " die Entscheidung in den Medien bereits veröffentlicht oder behandelt worden ist."... also ein öffentliches Interesse berechtigt ist. Vielen Dank für Ihre Mühe ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192172/

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Staatsanwaltschaft Würzburg
Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Oberstaatsanwalt Brunn…
Von
Staatsanwaltschaft Würzburg
Betreff
Antrag auf Auskunft, Az.: 100 AR 487/20
Datum
4. August 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Oberstaatsanwalt Brunner übersende ich Ihnen anliegend ein Antwortschreiben vom 03.08.2020 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen