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Gerichtsurteile und Praxis bezüglich der Ausländerbehörden Berlin

a) Wie viele Widersprüche und Einsprüche es gegen Entscheidungen der Ausländerbehörden Berlin seit ihrer Gründung gab und wie vielen davon statt gegeben wurde/ erfolgreich waren
b) Wie of haben die Ausländerbehörden in Berlin Menschen- und Grundrechte verletzt (falls dies nicht beantwortet werden kann: Bitte schicken Sie mir entsprechende Verweise auf Gerichtsurteile zu)
c) Wie viele Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Sprachtest) wurden im letzten Jahr in Berlin und auf dem Bundesgebiet durchgeführt und welche Methoden werden hierbei verwendet?
d) Gibt es eine Inner-behördliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Aussagen von Kund_innen, dass sie sich nicht als Menschen behandelt fühlen? Was sind Maßnahmen um eine menschliche Behandlung zu garantieren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2013
  • Frist
    5. März 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtsurteile und Praxis bezüglich der Ausländerbehörden Berlin
Datum
30. Januar 2013 13:35
An
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
a) Wie viele Widersprüche und Einsprüche es gegen Entscheidungen der Ausländerbehörden Berlin seit ihrer Gründung gab und wie vielen davon statt gegeben wurde/ erfolgreich waren b) Wie of haben die Ausländerbehörden in Berlin Menschen- und Grundrechte verletzt (falls dies nicht beantwortet werden kann: Bitte schicken Sie mir entsprechende Verweise auf Gerichtsurteile zu) c) Wie viele Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Sprachtest) wurden im letzten Jahr in Berlin und auf dem Bundesgebiet durchgeführt und welche Methoden werden hierbei verwendet? d) Gibt es eine Inner-behördliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Aussagen von Kund_innen, dass sie sich nicht als Menschen behandelt fühlen? Was sind Maßnahmen um eine menschliche Behandlung zu garantieren?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich zuständigkeitshalber an das LABO Berlin weitergeleitet. Mit fre…
Von
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Betreff
AW: Gerichtsurteile und Praxis bezüglich der Ausländerbehörden Berlin
Datum
30. Januar 2013 15:38
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich zuständigkeitshalber an das LABO Berlin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Sehr geehrt<< Anrede >> gern beantworte ich Ihre mail wie folgt: 1. Berlin ist nicht nur Hauptstadt…
Von
Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg
Betreff
WG: Gerichtsurteile und Praxis bezüglich der Ausländerbehörden Berlin
Datum
31. Januar 2013 08:48
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrt<< Anrede >> gern beantworte ich Ihre mail wie folgt: 1. Berlin ist nicht nur Hauptstadt Deutschlands, sondern ein eigenes Bundesland. Brandenburger Recht - auch Brandenburg ist ein eigenständiges Bundesland - kommt hier nicht zur Anwendung. 2. Berlin verfügt anders als Brandenburg nicht über Ausländerbehörden. Ausländerbehördliche Aufgaben werden überwiegend vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wahrgenommen. 3. Zu den Fragen: a.- c. Entsprechende Zahlen existieren nicht und können mit einem vertretbaren Aufwand nicht erhoben werden. d. Solche Aussagen sind hier nicht bekannt. Unsere Wahrnehmung und auch die unserer Kooperationspartner aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft ist eine gänzlich andere. Zum Prozeß der interkulturellen Öffnung verweise ich auf unsere homepage (Wir über uns). Diese Antwort ist selbstverständlich gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.