Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen

Eine Übersicht aller Gerichtsverfahren gegen

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG).

Bitte teilen Sie mir zu jedem Gerichtsverfahren den aktuellen Stand mit:

- noch keine Entscheidung
- Ihre Behörde hat gewonnen
- Ihre Behörde hat verloren
- ohne Urteil abgeschlossen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
18. März 2022 19:34
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Gerichtsverfahren gegen Bezirksamt Treptow-Köpenick Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG). Bitte teilen Sie mir zu jedem Gerichtsverfahren den aktuellen Stand mit: - noch keine Entscheidung - Ihre Behörde hat gewonnen - Ihre Behörde hat verloren - ohne Urteil abgeschlossen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom Freitag, 18. März 2022. Ihr Antrag auf Akten…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW Betreff: Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
23. März 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
image002.png
11,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom Freitag, 18. März 2022. Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft wird durch unsere Behörde geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berl…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
6. Mai 2022 13:49
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) mit dem Betreff "Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]" vom 18. März 2022 geben Sie keinen Zeitraum an, für welchen die Aktenauskunft erfolgen soll. Für den Fall, dass Sie den Antrag aufrecht erhalten möchten, bitten wir Sie, diesen in Bezug auf den Zeitraum zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich auf ALLE Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem VIG.…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
6. Mai 2022 16:53
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich auf ALLE Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem VIG. Unabhängig vom Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens. Insofern ist Ihre Rückfrage überflüssig. Dennoch präzisiere ich gerne meine Anfrage: Die älteste NICHT beantwortete VIG -Anfrage Ihrer Behörde liegt knapp dreieinhalb Jahre zurück. Mein Anfragezeitraum bezieht sich demensprechend auf die Jahre 2019 bis heute. Die angefragten Informationen sollten eigentlich per Knopfdruck bereit stehen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243816/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfr…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
6. Mai 2022 16:54
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen“ vom 18.03.2022 (#243816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfr…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen [#243816]
Datum
3. November 2022 09:20
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit VIG-Anfragen“ vom 18.03.2022 (#243816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Warum muss bei Ihrer dysfunktionalen Behörde eigentlich permanent nachgefragt werden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>