Geruchsbelastungen Körschkindergarten Stuttgart-Plieningen

Bezugnehmend auf Pressemeldungen zu Geruchsbelastungen im Kindergarten baten uns besorgte Eltern um eine gesundheitliche Bewertung.
Daher ersuchen wir Sie unter Berufung vor allem auf das Umweltinformationsgesetz um Zusendung der bisher vorliegenden Schadstoffprüfberichte, die laut Presse die gesundheitliche "Unbedenklichkeit" nachweisen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend a…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Geruchsbelastungen Körschkindergarten Stuttgart-Plieningen [#63268]
Datum
1. April 2019 06:11
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf Pressemeldungen zu Geruchsbelastungen im Kindergarten baten uns besorgte Eltern um eine gesundheitliche Bewertung. Daher ersuchen wir Sie unter Berufung vor allem auf das Umweltinformationsgesetz um Zusendung der bisher vorliegenden Schadstoffprüfberichte, die laut Presse die gesundheitliche "Unbedenklichkeit" nachweisen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer

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