Gesammlte LIFG-Evaluationsdaten

sämtliche, gesammelte LIFG-Evaluationsdaten (Aktenzeichen, Bearbeitungszeit je Laufbahn, festgesetzte Gebühren, entstandene und festgesetzte Auslagen, sowie mögliche weitere Informationen) gemäss der Verfahrenshinweise „Verfahren bei Anfragen nach dem LIFG vom 20.05.2016, AZ.: 1-0221/12“

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesammlte LIFG-Evaluationsdaten [#278025]
Datum
4. Mai 2023 14:55
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche, gesammelte LIFG-Evaluationsdaten (Aktenzeichen, Bearbeitungszeit je Laufbahn, festgesetzte Gebühren, entstandene und festgesetzte Auslagen, sowie mögliche weitere Informationen) gemäss der Verfahrenshinweise „Verfahren bei Anfragen nach dem LIFG vom 20.05.2016, AZ.: 1-0221/12“
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/38 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 4. Mai 2023 haben wi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Gesammlte LIFG-Evaluationsdaten [#278025]
Datum
5. Mai 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/38 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 4. Mai 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Entscheidung nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Entscheidung nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
Datum
1. Juni 2023 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesammlte LIFG-Evaluationsdaten“ [#278025]
Datum
1. Juni 2023 10:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278025/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da Daten lediglich eine Grundlage für einen Entscheidungsprozess darstellen, aber kein Teil des Entscheidungsprozesses sind. Je nach Analysemethode und/oder Fragestellung können aus identischen Datensätzen komplett unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die als Grundlage für den Entscheidungsprozess dienen. Somit schränkt die Veröffentlichung der LIFG-Evaluationsdaten in keiner Weise den Entscheidungsprozess ein, da die LIFG-Evaluationsdaten weder die Positionen der Verhandlungspartner noch Einblicke in den laufenden Verhandlungsprozess gewähren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278025.pdf - 2023-06-01_1-entscheidungnachdemlifg-278025-docx.pdf Anfragenr: 278025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278025/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Gesammlte LIFG-Evaluationsdaten“ [#278025]
Datum
1. Juni 2023 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Vermittlung LIFG-Antrag: Antrag vom 4. Mai 2023 an das IM BW (FragDenStaat #278025) LfDIAbt6-0221.4-1/32 Sehr <…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung LIFG-Antrag: Antrag vom 4. Mai 2023 an das IM BW (FragDenStaat #278025) LfDIAbt6-0221.4-1/32
Datum
18. Oktober 2023 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die lange Dauer der Bearbeitung. Wir hatten uns bereits im September an das Ministerium gewandt und dargelegt, dass wir durch eine Herausgabe von Informationen zu den LIFG-Anträgen (wie Aktenzeichen, Bearbeitungszeit, Gebühren oder ähnlichem) keine Nachteile auf eines der dargelegten Schutzgüter erkennen können. Die Stelle hat bereits die Möglichkeit genutzt, um uns deren Standpunkt darzulegen. Wir werden daher erneut mit dem Ministerium in Kontakt treten und Sie über das Ergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Vermittlung LIFG-Antrag: Antrag vom 4. Mai 2023 an das IM BW (FragDenStaat #278025) LfDIAbt6-0221.4-1/32 Sehr <…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung LIFG-Antrag: Antrag vom 4. Mai 2023 an das IM BW (FragDenStaat #278025) LfDIAbt6-0221.4-1/32
Datum
16. April 2024 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit berät antragstellende Personen, geschützte Personen und informationspflichtige Stellen hinsichtlich ihrer Rechten und Pflichten (§ 12 LIFG). Ihm obliegt die Ombudsfunktion als vermittelnde Instanz. Die informationspflichtigen Stellen sind verpflichtet, den LfDI bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Der Beauftragte besitzt jedoch kein Weisungsrecht gegenüber den Stellen. Wir hatten in Bezug auf Ihren Antrag mehrfach Kontakt mit dem Innenministerium. Leider bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen, so dass wir daher die Vermittlung beenden. Das Ministerium für Finanzen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum beziehen sich in ihren Stellungnahmen auf die Argumentation des Innenministeriums. Daher beenden wir diese Vermittlungen ebenfalls. Wir beabsichtigen, die unterschiedlichen Rechtsansichten zu thematisieren, sobald die Evaluierung des LIFGs vorliegt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluierung hätte bereits erfolgen sollen. Spätestens dann fallen Teile der genannten Schutzgründe weg, so dass ein neuer Antrag zu diesem Zeitpunkt bessere Erfolgsaussichten hat. Den Link zur Landtagsdrucksache hatten wir Ihnen bereits geschickt, darin wurden Teile der angefragten Informationen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen