Sehr geehrter Herr
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 18. November 2022, auf den wir Ihnen folgendes mitteilen können:
Maßnahmen der Suchtprävention fallen in die Zuständigkeit der Ministerien auf Bundes- und Landesebene und werden insbesondere durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Länder, auf kommunaler Ebene und durch die Selbstverwaltungen der Versicherungsträger wahrgenommen.
Die BZgA verfolgt in der Alkoholprävention eine zielgruppenspezifische, auf wissenschaftlicher Basis beruhende Präventionsstrategie, in der verschiedene Maßnahmen in den Lebenswelten – wie Schulen, Kommunen, Sport, Freizeit – verzahnt sind mit massenkommunikativen Angeboten. Diese Präventionsstrategie setzt sich zusammen aus der Kampagne „Null Alkohol – Voll Power“ (Bundesmittel 2019: 650.000 €; 2020: 860.000 Euro), der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ (Bundesmittel 2019: 830.000 €; 2020: 1.100.000 Euro, Drittmittel 2019: 4.200.000 €; 2020 4.200.000 Euro), der Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ (Bundesmittel 2019: 900.000 €; 2020: 900.000 Euro) sowie der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ (Bundesmittel 2019:200.000 €; 2020: 200.000 Euro).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert derzeit die Projekte „FASD Smiley Digital“ der Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste Bayern gGmbH mit Haushaltsmitteln i. H. v. 297.929 Euro (Laufzeit: 1. November 2021 – 31. Oktober 2024) und „Implementierung und Evaluation der S3-Leitlinie zu Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen – IMPELA 2“ des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) mit Haushaltsmitteln i. H. v. 76.408 €uro (Laufzeit: 1. November 2021 bis 31. Januar 2023). Darüber hinaus gibt es Projekte zu Querschnittsthemen, bei denen eine exakte Unterscheidung nach Ausgaben für Alkohol nicht möglich ist.
Zu Ihrer weiteren Information ist die Bundestags-Drucksache 19/25459 als Anlage beigefügt.
Angaben zu den Präventionsausgaben der Länder, Kommunen und Selbstverwaltungen der Versicherungsträger liegen hier nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Referat
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Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +
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