gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln

wie dem Antragsteller bekannt ist, hat und ist die Stadtverwaltung dabei alle Bäume im gesamten Stadtgebiet zu erfassen, inklusive Aktualisierung über dessen Zustand.

Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz wird hiermit Freigabe dieser Informationen eingefordert.

Die Erfassung der Bäume in den Stadtteilen bedurfte mehrerer Jahre und erheblichem Personellen und damit nicht unerheblichen finanziellem Ressourcen, welche die Steuerzahler zu tragen haben.

Wieso es noch keine Veröffentlichung ohne gezielte Anfrage gegeben hat, erschließt sich dem Antragsteller nicht.

Was allerdings dazu passt, das der Rat und die Verwaltung es für unerheblich halten, sich um den Fortbestand langfristig zu kümmern. Keine Baumsatzung, keine koordinierte Bewässerung.

Was nicht bedeutet, das dies so geschehen muss. Neben dem öffentlichen, anscheinend völlig unfähigem gesellschaftlichen Bereich, gibt es noch den privaten. Eine eigene Erhebung des Bestandes von Null auf wäre auch in Eigenregie möglich, würde allerdings deutlich länger dauern und Zeit ist der Jahreszeit geschuldet der entscheidende Faktor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Antonio Gottlieb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln [#246668]
Datum
20. April 2022 00:17
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie dem Antragsteller bekannt ist, hat und ist die Stadtverwaltung dabei alle Bäume im gesamten Stadtgebiet zu erfassen, inklusive Aktualisierung über dessen Zustand. Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz wird hiermit Freigabe dieser Informationen eingefordert. Die Erfassung der Bäume in den Stadtteilen bedurfte mehrerer Jahre und erheblichem Personellen und damit nicht unerheblichen finanziellem Ressourcen, welche die Steuerzahler zu tragen haben. Wieso es noch keine Veröffentlichung ohne gezielte Anfrage gegeben hat, erschließt sich dem Antragsteller nicht. Was allerdings dazu passt, das der Rat und die Verwaltung es für unerheblich halten, sich um den Fortbestand langfristig zu kümmern. Keine Baumsatzung, keine koordinierte Bewässerung. Was nicht bedeutet, das dies so geschehen muss. Neben dem öffentlichen, anscheinend völlig unfähigem gesellschaftlichen Bereich, gibt es noch den privaten. Eine eigene Erhebung des Bestandes von Null auf wäre auch in Eigenregie möglich, würde allerdings deutlich länger dauern und Zeit ist der Jahreszeit geschuldet der entscheidende Faktor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anfragenr: 246668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246668/ Postanschrift Antonio Gottlieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Sehr geehrter Herr Gottlieb, mit nachfolgender Mail vom 20.04.2022 beantragen Sie die Bereitstellung der Informa…
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
Antwort: WG: gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln [#246668]
Datum
4. Mai 2022 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gottlieb, mit nachfolgender Mail vom 20.04.2022 beantragen Sie die Bereitstellung der Informationen aus dem Baumkataster. Als Gesetzesgrundlage Ihrer Anfrage geben Sie innerhalb der nachfolgenden Mail vom 20.04.2022 das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) an. Da sich Ihr Informationsanspruch auf Umweltdaten bezieht, geht gemäß § 4 Abs. 2 IFG NRW das Umweltinformationsgesetz NRW als spezielles Informationsgesetz dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW vor. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 2 Satz 3 UIG NRW sind auf Antrag bereitzustellende Umweltinformationen u. a. auch Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen. Zusätzlich dazu schließen Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 a UIG i. V. m. § 2 Satz 3 UIG NRW auch Maßnahmen oder Tätigkeiten ein, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Hierunter würden auch Informationen bzgl. des Baumbestandes bzw. der Veränderung des Baumbestandes fallen. Wie Sie bereits selber festgestellt haben, ist die Stadt dabei, alle städtischen Bäume zu erfassen und zu bewerten. Derzeit sind gut 1/3 des städtischen Baumbestandes erfasst. Die Erfassung aller städtischen Bäume wird erst mittelfristig abgeschlossen werden (ca. in 8 bis 10 Jahren) können, da auch neben der erstmaligen Erfassung von Bäumen Kontrollen bzw. Regelkontrollen und auch Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder durchzuführen und deren Ergebnisse im Baumkataster zu erfassen sind. Die Häufigkeit von Regelkontrollen werden dabei von Faktoren wie berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs sowie Zustand und Entwicklungsphase des Baumes bestimmt. Da sich das Baumkataster im Aufbau befindet und hinsichtlich des Ergebnisses der Baumkontrolle und sich dabei ergebender Maßnahmen täglich aktualisiert wird, handelt es sich bei der Auswertung um eine Momentaufnahme. Dieser Email beigefügt ist eine Auswertung vom 03.05.2022. Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen die Bauhofleitung Herr Flores bzw. die stv. Bauhofleitung Herr Störmer unter der Telefonnummer 02852/88 – 363 bzw. 362 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Antonio Gottlieb
Sehr << Anrede >> die von ihnen übermittelte Datei Baumbestand03.05.2022.pdf weißt aus, aus einer Dat…
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
AW: Antwort: WG: gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln [#246668]
Datum
5. Mai 2022 01:22
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von ihnen übermittelte Datei Baumbestand03.05.2022.pdf weißt aus, aus einer Datei Baumbestand.xls erstellt worden zu sein. Würden Sie freundlicherweise diese Tabellen Datei übermitteln? Wir werden der Stadt nun mehr dabei auf die Sprünge helfen, das die Erfassung aller städtischen Bäume nicht erst mittelfristig in 8 bis 10 Jahren abgeschlossen ist. ( am besten erst dann erfassen wenn bereits gefällt wurde ... ) Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anfragenr: 246668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246668/

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Kommunalverwaltung Hamminkeln
Sehr geehrter Herr Gottlieb, mit Mail vom 05.05.22 haben Sie Ihren Antrag vom 20.04.22, bezüglich der Art des In…
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: gesamte Datenbank über die erfassten Bäume im Gebiet der Stadt Hamminkeln [#246668]
Datum
23. Mai 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gottlieb, mit Mail vom 05.05.22 haben Sie Ihren Antrag vom 20.04.22, bezüglich der Art des Informationszuganges, weiter konkretisiert. Da mit der gewünschten Art des Informationszuganges kein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist, komme ich Ihrem Wunsch nach und übermittle Ihnen anbei das Tabellenformat. Mit freundlichen Grüßen