Gesamter Schriftverkehr zum Thema Fahrverbote in Backnang

Anfrage an: Stadt Backnang

Den gesamten internen Schriftverkehr zum Thema Fahrverbote in Backnang.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Axel Bauer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesam…
An Stadt Backnang Details
Von
Axel Bauer
Betreff
Gesamter Schriftverkehr zum Thema Fahrverbote in Backnang [#137730]
Datum
6. Mai 2019 12:25
An
Stadt Backnang
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gesamten internen Schriftverkehr zum Thema Fahrverbote in Backnang.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Bauer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Bauer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Axel Bauer

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Stadt Backnang
Sehr geehrter Herr Bauer, gemäß § 1 Abs. 1 LIFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, dies be…
Von
Stadt Backnang
Betreff
AW: Gesamter Schriftverkehr zum Thema Fahrverbote in Backnang [#137730]
Datum
7. Mai 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, gemäß § 1 Abs. 1 LIFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, dies bedeutet nach § 3 Abs. 3 LIFG "Jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen." Der von Ihnen gestellte Antrag ist nicht hinreichend bestimmt. Daher geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit Ihren Antrag zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen