Gesamtfördersumme GCD und GCD-AL

Ich würde gern wissen, wie hoch das Gesamtfördervolumen für Gründungsberatung im Rahmen der Programme GCD und GCD-AL bis zum Ende der Förderprogramme in 2016 war und wieviele Gründende insgesamt gefördert wurden. Ich erinnere mich, dass es in 2017 eine Veröffentlichung auf Ihrer Website gab, bedauerlicherweise ist diese nicht mehr auffindbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Alex Hagedorn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gern wi…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Alex Hagedorn
Betreff
Gesamtfördersumme GCD und GCD-AL [#264648]
Datum
3. Dezember 2022 08:58
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gern wissen, wie hoch das Gesamtfördervolumen für Gründungsberatung im Rahmen der Programme GCD und GCD-AL bis zum Ende der Förderprogramme in 2016 war und wieviele Gründende insgesamt gefördert wurden. Ich erinnere mich, dass es in 2017 eine Veröffentlichung auf Ihrer Website gab, bedauerlicherweise ist diese nicht mehr auffindbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alex Hagedorn Anfragenr: 264648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264648/ Postanschrift Alex Hagedorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alex Hagedorn
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Rückmeldung vom 03.12.22 Sehr geehrter Herr Hagedorn, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne …
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Rückmeldung vom 03.12.22
Datum
23. Dezember 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,7 KB


Sehr geehrter Herr Hagedorn, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne persönlich um Ihr Anliegen und werden uns zeitnah bei Ihnen melden. Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023 Sehr geehrter Herr Hagedorn, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.12.23. Bitte e…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023
Datum
24. Januar 2023 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hagedorn, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.12.23. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Rückmeldung. Sie haben uns um Auskünfte zum Fördervolumen im Rahmen der Programme GCD und GCD-AL bis Ende 2016 gebeten. Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem IFG kann nicht entsprochen werden. Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist nur in sehr wenigen Fällen gegeben. In dem von Ihnen angesprochenen Bereich hat die KfW privatrechtlich gehandelt und keine öffentlich-rechtliche Tätigkeit ausgeübt. Weil insoweit keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des IFG vorlag, besteht keine Informationszugangsverpflichtung. Ungeachtet des Nichtbestehens einer Informationszugangspflicht können wir Ihnen mitteilen, dass im Förderreport 2016 Daten zu Beratungszuschüssen veröffentlicht wurden. Wir übersenden die relevante Seite 3 dieses Förderreports. Möglicherweise ist dies die Publikation, an die Sie sich erinnern. Abschließend ist es uns wichtig Ihnen folgendes mitteilen: Bei Veröffentlichung dieser Antwort sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-Mitarbeiterinnen in dem Beitrag zu löschen. Weder die beiden KfW-Mitarbeiterinnen noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen. Freundliche Grüße
Alex Hagedorn
AW: Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023 [#264648] Guten Tag, vielen Dank für die Übersendung des Dokumentes. Dieses i…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Alex Hagedorn
Betreff
AW: Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023 [#264648]
Datum
25. Januar 2023 11:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Übersendung des Dokumentes. Dieses ist leider nicht relevant. Das Dokument, auf das ich mich bezog, war eine Website, die später aber von der KfW gelöscht wurde. Wenn Sie meinen, dass die Vergabe öffentlicher Mittel ein privatwirtschaftliches Vorgehen ist, liegen Sie bedauerlicherweise falsch. Die Mittel aus dem GCD und GCD-AL wurden von der EU bereitgestellt. Ich kann ja verstehen, dass man diese Verschwendung gern vergessen würde, schließlich war die Maßnahme ja bedauerlicherweise nicht sehr erfolgreich. Allerdings sind und bleiben es öffentliche Mittel. Deshalb sollte die KFW oder die übergeordnete Behörde auch eine Auskunft darüber geben können, wie viel Geld insgesamt für die zwei Programme aufgewendet wurden. Die Summe wurde ja schonmal auf der Website der KFW vorgestellt. So schwer kann es daher ja nicht sein. Mit freundlichen Grüßen Alex Hagedorn Anfragenr: 264648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264648/

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Bundesministerium der Finanzen
AW: Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023 [#264648] Sehr geehrter Herr Hagedorn, Ihre Nachricht vom 25. Januar 2023 ver…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Ihre Rückmeldung vom 03.12.2023 [#264648]
Datum
31. Januar 2023 15:08
Status
Sehr geehrter Herr Hagedorn, Ihre Nachricht vom 25. Januar 2023 verstehen wir als Rückfrage zu einem IFG-Antrag, der nicht an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet war. Diese Rückfrage ist ohne Kenntnis der bisherigen Korrespondenz in dieser Sache nicht verständlich, und kann in dieser Form nur von der ursprünglichen Adressatin bzw. dem ursprünglichen Adressaten beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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