Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt,

welches laut Hintergrundmeldung des Ministeriums vom 9.8.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/schutz-vor-sexualisierter-gewalt/gesamtkonzept/gesamtkonzept-gegen-sexualisierte-gewalt/127336

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamtkonze…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt [#188749]
Datum
11. Juni 2020 20:59
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt, welches laut Hintergrundmeldung des Ministeriums vom 9.8.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/schutz-vor-sexualisierter-gewalt/gesamtkonzept/gesamtkonzept-gegen-sexualisierte-gewalt/127336
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 188749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188749 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff,, mit Ihrer E-Mail vom 11. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informat…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt [#188749]
Datum
25. Juni 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff,, mit Ihrer E-Mail vom 11. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Anliegend haben wir Ihnen das begehrte Dokument beigefügt. Noch ein Hinweis: Die Hintergrundmeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 9.8.2018 bezieht sich auf das im September 2014 im Rahmen eines Pressegespräches vorgestellte Gesamtkonzept, deren Inhalte aus der Pressemitteilung vom 22.09.2014 hervorgehen (abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gemeinsam-gegen-sexuelle-gewalt----schwesig-stellt-gesamtkonzept-vor/89402). Die genannte Hintergrundmeldung vom 9.8.2018 greift unter Berücksichtigung aktueller Prozesse seit 2014 das Gesamtkonzept mit seinen Säulen noch einmal auf. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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