Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge.g

Gesamtkosten Volumen (2023)Air Defender.Krafstoffverbrauch Fahrzeuge,Flugzeuge.Umweltaspekt Co2 etc.Belastung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Willibald Michels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamtkosten Volumen (2023)Air Defend…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Willibald Michels
Betreff
Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge.g [#282638]
Datum
28. Juni 2023 08:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesamtkosten Volumen (2023)Air Defender.Krafstoffverbrauch Fahrzeuge,Flugzeuge.Umweltaspekt Co2 etc.Belastung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § << Adresse entfernt >> IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Willibald Michels Anfragenr: 282638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282638/ Postanschrift Willibald Michels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Willibald Michels
Bundesministerium der Verteidigung
Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge [#282638] …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge [#282638]
Datum
3. Juli 2023 15:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V524 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juni 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Michels, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. Juni 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V524 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge [#282638] …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Gesamtkosten Air Defender (2023)u.Umwelt Aspekt /Co2 Belastung.Kraftstoff Verbrauch Fahrzeuge/Flugzeuge [#282638]
Datum
21. Juli 2023 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V524 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juni 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Michels, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Juni 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Gesamtkosten AIR DEFENDER 2023 (AD23): Die Ausgaben werden aus der Titelgruppe 02 "Übungen" des Kapitels 1403 des Einzelplans 14 bestritten. Die Erfassung der Ausgaben und Kosten, die im Zusammenhang mit der Übung entstanden sind, können in ihrer Gesamtheit erst nach dem Abschluss der Übung, der mit Kosten verbundenen Maßnahmen nach entsprechender Auswertung sowie vollständiger Rechnungslegung und deren Bearbeitung ermittelt werden. Diese Informationen liegen aktuell noch nicht vor und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. 1. Kraftstoff- bzw. Kerosinverbrauch AD23: Die verbrauchte Kerosinmenge der deutschen Luftfahrzeuge liegt bei 3.209,21 to. Für die nicht in Deutschland stationierten Luftfahrzeuge der teilnehmenden Nationen, entweder von ihren Heimatbasen aus eingesetzt oder aber an ausländischen Flugplätzen stationierte Luftfahrzeuge einiger Nationen, wurden bzw. werden diese Daten statistisch nicht erfasst und es besteht auch keine Meldeverpflichtung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Es liegen daher hierzu keine amtlichen Informationen vor. 1. CO2-Ausstoß: Für die Übung AD23 können ausschließlich die Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2-Äquivalenten) für die in Deutschland (DEU) stationierten Luftfahrzeuge der beteiligten Nationen und der Bundeswehr statistisch nachgehalten werden. Gesamttreibhausgasemission in DEU stationierter Luftfahrzeuge: 23.194 davon Gesamttreibhausgasemission DEU Luftfahrzeuge 10.109 und Gesamttreibhausgasemission der Luftfahrzeuge anderer Nationen in DEU 13.085 Für die nicht in DEU stationierten Luftfahrzeuge der beteiligten Nationen werden keine statistischen Daten der Flugdurchführung erfasst, es kann auch keine Melde- oder Erfassungsverpflichtung dieser Daten geltend gemacht werden. Es liegen daher diesbezüglich keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen