Gesamtkosten G20 Finanzministertreffen vom 15.-18.03.2017 in Baden-Baden

Aufstellung der abgerechneten bzw. noch zu erwartenden Gesamtkosten des G20 Finanzministertreffens 2017 (15.-18.03.2017), sofern verfügbar nach Einzelposten aufgeschlüsselt.

Sollte die Information nicht insgesamt für alle involvierten Ministerien, Ämter und Behörden vorliegen, bitte ich um eine entsprechende Aufstellung aller Kosten, die über das Bundesministerium der Finanzen abgerechnet wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Gesamtkosten G20 Finanzministertreffen vom 15.-18.03.2017 in Baden-Baden [#23813]
Datum
5. Juli 2017 16:41
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der abgerechneten bzw. noch zu erwartenden Gesamtkosten des G20 Finanzministertreffens 2017 (15.-18.03.2017), sofern verfügbar nach Einzelposten aufgeschlüsselt. Sollte die Information nicht insgesamt für alle involvierten Ministerien, Ämter und Behörden vorliegen, bitte ich um eine entsprechende Aufstellung aller Kosten, die über das Bundesministerium der Finanzen abgerechnet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 6. Juli 2017 Anliegendes schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 6. Juli 2017
Datum
7. August 2017 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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