Gesamtkosten pro Jahr für Hundefutter der Zollämter in Deutschland

Anfrage an: Hauptzollamt Aachen

Ich würde gerne wissen, wie viel Geld pro Jahr die Zollämter in Deutschland, für Hundefutter(für Diensthunde) ausgeben.
Für die Jahre 2004 bis 2014 jeweils einzeln aufgelistet.
Danke

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
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Julian Osmer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Hauptzollamt Aachen Details
Von
Julian Osmer
Betreff
Gesamtkosten pro Jahr für Hundefutter der Zollämter in Deutschland [#11750]
Datum
29. Oktober 2015 15:59
An
Hauptzollamt Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie viel Geld pro Jahr die Zollämter in Deutschland, für Hundefutter(für Diensthunde) ausgeben. Für die Jahre 2004 bis 2014 jeweils einzeln aufgelistet. Danke
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Osmer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Osmer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Osmer

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Hauptzollamt Aachen
Sehr geehrter Herr Osmer, leider kann ich Ihre Anfrage vom 30.Oktober nicht konkret beantworten, da die Zollhundef…
Von
Hauptzollamt Aachen
Betreff
Gesamtkosten pro Jahr für Hundefutter der Zollämter in Deutschland [#11750]
Datum
3. November 2015 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Osmer, leider kann ich Ihre Anfrage vom 30.Oktober nicht konkret beantworten, da die Zollhundeführer eine monatliche pauschale Aufwandsvergütung erhalten, die u.a. auch die Kosten für Hundefutter abdeckt. Die Höhe der Vergütung setzt der Bundesminister der Finanzen fest. Ich stelle anheim, Ihr Auskunftsersuchen hinsichtlich der Gesamtkosten aller Zollhunde und aller Dienststellen beim Bundesministerium der Finanzen zu stellen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem über das Internetportal "fragdenstaat.de" gestellte Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen