Gesamtkostenaufstellung der Gaststätte an der Badestelle am Westensee

Anfrage an: Amt Achterwehr

einen Preisspiegel / Gesamtkostenaufstellung der Baumaßnahme der Gaststätte an der Badestelle am Westensee.

Das Ergebnis der Ausschreibung für die unterschiedlichen Baumaßnahmen. Welche Firmen haben den Zuschlag der Ausschreibung erhalten, sowie die Höhe der abgegebenen Angebote der Mitbewerber.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen Prei…
An Amt Achterwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtkostenaufstellung der Gaststätte an der Badestelle am Westensee [#8325]
Datum
7. Januar 2015 17:39
An
Amt Achterwehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Preisspiegel / Gesamtkostenaufstellung der Baumaßnahme der Gaststätte an der Badestelle am Westensee. Das Ergebnis der Ausschreibung für die unterschiedlichen Baumaßnahmen. Welche Firmen haben den Zuschlag der Ausschreibung erhalten, sowie die Höhe der abgegebenen Angebote der Mitbewerber.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt Achterwehr
Ihre Anträge nach dem Informationszugangsgesetz (IZG) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge zu den Themen Gesc…
Von
Amt Achterwehr
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationszugangsgesetz (IZG)
Datum
9. Januar 2015 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge zu den Themen Geschwindigkeitsmessgerät und Gaststätte Westensee sind eingegangen und befinden sich in der Bearbeitung. Ich komme auf die Angelegenheiten zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt Achterwehr
Iher Antrag vom 07.01.2015 (E-Mail) nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Von
Amt Achterwehr
Via
Briefpost
Betreff
Iher Antrag vom 07.01.2015 (E-Mail) nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Datum
11. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen