Gesamtrekultivierungsplan

den Gesamtrekultivierungsplan für die Steinbrüche im Beckumer Zementrevier, wie genannt auf der Website der Stadt Beckum: http://www.beckum.de/de/umwelt/steinbrueche.html .

gerne in digitaler Form z.B. als PDF-Datei

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Beckum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtrekultivierungsplan [#21611]
Datum
24. Mai 2017 22:14
An
Kommunalverwaltung Beckum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gesamtrekultivierungsplan für die Steinbrüche im Beckumer Zementrevier, wie genannt auf der Website der Stadt Beckum: http://www.beckum.de/de/umwelt/steinbrueche.html . gerne in digitaler Form z.B. als PDF-Datei
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Beckum
Sehr geehrtAntragsteller/in Der Gesamtrekultivierungsplan liegt als informelle Planung der Stadt nicht komplett d…
Von
Kommunalverwaltung Beckum
Betreff
AW: Gesamtrekultivierungsplan [#21611]
Datum
29. Mai 2017 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
29,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Der Gesamtrekultivierungsplan liegt als informelle Planung der Stadt nicht komplett digital vor und kann daher auch nicht digital herausgegeben werden. Eine Einsichtnahme beim zuständigen Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ist nach Terminvereinbarung möglich. Ansprechpartner ist Herr Martin Sasse, Tel. 02521-29-322. Einsichtnahme und ggf. Erläuterungen dazu werden kostenfrei durchgeführt. Sollten Kopien aus dem Plan gewünscht werden , so sind dafür Verwaltungsgebühren zu entrichten. Da sich aus den Darstellungen tlw. Eigentumsverhältnisse ableiten lassen, ist die Zulässigkeit von Kopien eingeschränkt. Mit freundlichen Grüßen